Ablehnung FM - Anlage / Private Krankenkasse

  • Hallo,

    unser Sohn hat einseitig ein CI links und trägt rechts ein Hörgerät mit mittelgradiger Schwerhörigkeit.

    Er kommt nun im Sommer zur Grundschule. Es sollte nun eine FM - Anlage angeschafft werden. Diese wurde jedoch durch die private Krankenkasse abgelehnt. Auch nach mehreren Telefonaten war und ist die Krankenkasse nicht umzustimmen. Sie sieht die Notwendigkeit nicht und beruft sich darauf, dass ein CI vollkommen ausreicht am Leben teilzuhaben. Das die Notwendigkeit vorliegt, haben mehrere Gutachten (Landesschulbehörde, Förderkommission der Schule, HNO-Arzt) bestätigt. Ein Behindertenausweis mit 50 % liegt ebenfalls vor.

    Ich überlege nun gerichtlich gegen die Krankenkasse vorzugehen. Von Seiten der Krankenkasse kam lediglich der Hinweis, ich solle zunächst über den Schlichter Ombudsmann eine Lösung herbeiführen.

    Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich ? Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen.

  • Da schliesse ich mich mal an...wir werden sicher in naher Zukunft das gleiche Problem mit unserer zahlungsunwilligen Krankenkasse haben. Wo werdet ihr denn betreut? Normaler Weise haben die Rehaeinrichtungen immer auch gute Tipps auf Lager wie man die Krankenkasse umstimmt. Meine wollte z.B. die Rehatage partout nicht zahlen, da hat mir das DHZ sehr gut weitergeholfen.

    Liebe Grüße Anne mit Oskar (geb. Juli 2014, im April 2016 beidseitig mit AB CI´s versorgt)
    und Emma (geb. Oktober 2015, im Oktober 2016 beidseitigs mit AB CI´s versorgt)

  • Hallo,

    wir werden in Oldenburg betreut im Evangelischen Krankenhaus. Alles super und Top. Kann man nur empfehlen. Wir werden zunächst Einspruchg gegen die Ablehnung einlegen und ein neues Gutachten erstellen lassen. Die Kollegen aus Oldenburg können sich die Absage auch nicht erklären. Gibt es bei der Gesetzlichen KV auch solche Probleme?

    Die Begründung der KK ist auch nicht schlecht. Siehe Foto im Anhang.

    Habe die Tage einen Termin beim Versicherungsanwalt. Mal schauen, wie es hier weitergeht.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht es anders aus, da diese dem Sozialgesetzbuch unterliegen.
    Für die GKV gibt es die so genannte Hilfsmittelrichtlinie. Hier werden Übertragungsanlagen explizit aufgeführt, wenn diese ein Grundbedürfnis erfüllt. Insbesondere ist dort als Beispiel die Schulausbildung eines Kindes aufgeführt, wenn die Schule das Hilfsmittel nicht stellt.
    Die PKV handelt jedoch nach den im Vertrag festgelegten Regeln. Nach euren allgemeinen Vertragsbedingungen zahlt eure PKV nur medizinisch notwendige Hilfsmittel, die zur Erfüllung eines Grundbedürfnisses dienen.
    Hier wäre es wichtig zu erläutern, dass das Grundbedürfnis "Bildung" eben nicht ohne FM erfolgen kann, auch wenn das Grundbedürfnis "Hören" durch ein CI erfüllt wird.
    Allerdings weiss ich nicht, ob bei eurer PKV diese Argumentation greift.
    Daher noch ein weiterer Tipp: beantragt die FM beim Sozialamt / Eingliederungshilfe zur angemessenen Schulausbildung. Ist das Hilfsmittel für eine angemessene Schulausbildung nötig, so ist die Hilfe einkommensunabhängig zu gewähren!
    Um das Hilfsmittel zum Schulbeginn zu haben, wäre der Weg über die Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulausbildung der wahrscheinlich zeitlich kürzere - im Vergleich zur PKV.
    Grüße,
    Miriam