Schwerbehindertenausweis ...neue Bedingungen für das Jahr 2017?

  • Das Gesetz hat sich eh grundlegend geändert.
    Auch für Kinder mit CI ist es jetzt so, dass sie nur noch die 100GdB bekommen, wenn sie zugleich massive Sprachstörungen aufweisen. Da ist das Alter total egal. Haben sie die Sprachstörungen nicht, so bekommen auch sie "nur" noch die 80GdB.

    Der Link oben ist tota veraltet.
    Das mit der Änderung in Bezug auf "Mit Hilfsmittel" ist auch noch nicht verabschiedet, aber schon lange im Gespräch, da gehen aber viele gegen an, da wir trotz CIs nie vergleichbar hören wie ein normahörender Mensch.

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent

  • Hallo Wallaby!
    Es hieß nur " nach erneuter Prüfung und Einholung von Gutachten beim HNO Arzt uns CIC Berlin wird zurück gestuft. Beantragt haben wir nichts. Keine Ahnung wieso sie wieder geprüft haben . Wir wissen auch nicht wie die neuen Gutachten zustande gekommen sind. Aber laut Hörtest ohne CI gibt es kein Restgehör! Irgendwie reitet das VA auf der erworbenen Sprachkompetenz rum !
    LG Simone

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit meiner Jugend an SH, trage aber erst seit meinem 30. Lebensjahr HG. Da bekam ich einen GdB von 60 und RF. Meine Sprache ist völlig unauffällig, da ich als Kind scheinbar noch gut gehört habe.

    2014, mit 49 Jahren, wurde ich einseitig implantiert und verlor dabei mein Restgehör. Das macht nix, zum Hören war es eh zuwenig. Ganz zu schweigen zum Verstehen. Auf der anderen Seite bin ich an Taubheit grenzend. Ich habe 2 Monate nach der Implantation einen Verschlimmerungsantrag gestellt und ohne Gedöns einen GdB von 100 und GL+RF zugesprochen bekommen, unbefristet. 80 gab es für die Ohren und 20 gab es für ein Magengeschwür, dass ich vor 15 Jahren hatte. Folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen habe ich,außer der Hörbehinderung natürlich, in meinem Verschlimmerungsantrag beschrieben:

    • Magen: Ein Arzt hat mir mal gesagt, ich hätte eine chronische Magenschleimhautentzündung. Ein anderer Arzt war zwar nicht der Meinung, aber das habe ich in meinem Antrag nicht erwähnt.
    • Psyche: Wir haben doch alle zeitweise psycho-soziale Probleme, die muss man in so einem Antrag natürlich auch genau beschreiben. Der Ein oder Andere hat vielleicht sogar mal eine Therapie gemacht, um so besser... Wenn nicht, kann man schreiben, dass man vor vielen Jahren mal eine versucht habe, diese jedoch wegen mangelndem akustischem Verstehen nicht zuende geführt wurde. An den Arzt könne man sich nicht mehr erinnern...
    • Füße: Ich habe Spreiz-/Senkfüße, die wurden jedoch nur mit einem GdB von 10 bewertet und fallen deshalb nicht ins Gewicht. Außerdem gibt es ja eh nicht mehr als 100.
    • Feinmotorik: Zudem habe ich noch einen Unfall in meiner Kindheit erwähnt, bei dem eine Sehne der rechten Hand durchtrennt wurde. Damals hatte ich massive Probleme mit der Feinmotorik. Das habe ich jetzt nur noch minimal, was ich natürlich auch nicht erwähnt habe. Auch dafür gab es keinen GdB mehr, wie gesagt - mehr als 100 geht nicht.

    Man sollte wirklich an alles denken, nicht nur an die SH. Wenn man es irgendwie schafft, die einzelnen Unzulänglichkeiten/Erkrankungen miteinander zu verknüpfen (ich habe z.B. geschrieben, dass ich durch die eingeschränkte Feinmotorik Probleme habe CI und HG anzulegen und Batterien auszutauschen) und dann noch an den richtigen Sachbearbeiter gerät. kann man Glück haben. Ich drücke allen die Daumen.

    Gruß
    Paula

  • Hallo Simone,

    das ist echt gemein. Ich weiß, dass ich ganz großes Glück hatte. Und ich weiß auch, dass ich trotz meines "unbefristet" jederzeit zurückgestuft werden kann, wenn neue Bestimmungen rauskommen.
    An deiner Stelle würde ich Widerspruch einlegen. Wenn das nichts bringt - Klage beim Sozialgericht einreichen.

    Gruß
    Paula

  • Hallo

    leider muss auch ich hier für Ernüchterung sorgen.

    Aktuell ist die Gesetzeslage so, das nur die Schlimmste Erkrankung mit dem höchsten GdB anerkannt wird.
    Hat der Betreffende verschiedene Erkrankungen so wird nicht mehr aufgerechnet, es seih denn das die Erkrankungen im direkten Zusammenhang stehen und nachgewiesen werden kann. :pinch: 
    Anderenfalls könnte ja auch jemand z.B. auf einen GDB von 140 kommen :whistling:

    Lieben Gruss Babsy

    Links: normal hörend
    Rechts: CI Nucleus 6 Cochlear
    EA: 30.11.2015

  • Ne Babsy.
    Es stimmt zwar schon, dass die "schwerwiegendste" Erkrankung am meisten zählt, aber alle anderen können -ob Zusammenhang oder nicht ist egal- genauso aufgewertet werden.
    Es ist jedoch so, dass wenn zwei Erkrankungen in etwa das gleiche Behinderungsbild zeigen, diese nicht direkt miteinander aufgewertet werden, da genau dann die schwerwiegendere von beiden zählt.
    Hat aber wer zum Beispiel die Gehörlosigkeit und bekommt dafür nen GdB von 80 und hat zudem noch COPD oder irgendwas neurologisches mit Auswirkungen auf die Gehfunktion oder Sprachfunktion oder whatever, das aufgewertet wird.

    Es muss kein Zusammenhang bestehen.
    Es werden halt nur nicht die Einzel-GdBs addiert, sondern nach "Dringlichkeit" gewertet.

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent


  • Ich habe davon gehört, dass es eine Änderung geben soll gerade für Hörgeschädigte. Es soll dann mit Prothese gerechnet werden.

    Nur mal so, meine Lieblingsfrage, so ganz am Rande...

    Der GdB bei z. B. Beinamputierten, wird demnach auch mit der Prothese berechnet? Und sie anschließend in ihren alten Beruf zurück geschickt? Z. B. als Postbote, Dachdecker etc.  ?(

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak