Heute wurde ich gefragt ob ich das nun nicht mehr benötigte HG jemanden schenken würde
der sich wegen der hohen Zuzahlungskosten so ein Gerät nicht leisten kann.
Würde ich gerne machen aber DARF ich das?
Gehört dieses Teil nicht Anteilmässig der KK?
Muss ich es dorthin zurückschicken und bekomme dann einen Teil meiner Zuzahlung
zurück?
Oder was mache ich jetzt damit?
Noch 3,5 Jahre in der Schublade rumliegen lassen?
Weiß jemand wie das geregelt ist? Ob es überhaupt eine Regelung gibt?
Gruss Flocke