Wie hoch ist Euer Grad der Behinderung mit 2 CIs?

  • Trotz aller informativen Antworten warte ich noch auf die von bestager auf meine Frage, ob die 100% allein durch die CIs bewilligt wurden, und hier geht es ja nicht um ein Kind unter 18.

    Bin nicht so oft hier.

    Bin spätertaubt.
    Unten stehts doch, ich habe noch Tinnitus.
    Das ist oft schlimmer, als die Hörbehinderung.
    Wer das nie erlebt hat, kann sich das kaum vorstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von bestager (8. Juni 2016 um 20:03)

  • Meine Sorge ist eher, dass irgendwann in Zukunft das CI-Tragen mit einer Wiederherstellung des Hörens gleichgestellt wird und damit zu einer Aberkennung eines bestimmten GdB und auch zur Aberkennung der entsprechenden Merkzeichen (GL, RF) führen könnte.

    Das ist doch schon fleißig in Planung, hatten wir schon mal einen Thread hier.
    2018 wird es wohl so weit sein, mit der neuen VMedVers.
    Daher Schlappohr, rette dich so lange du noch kannst !

  • Moin,

    Danke bestager, für deine Antwort.
    Da hast du "Glück" gehabt, wobei de facto natürlich von Glück bei deinem Leidensdruck keine Rede sein kann, durch Tinnitus auf 100% zu kommen. Von einem Experten wusste ich, man könnte in Extremfällen für den Tinni noch 5-10% bekommen. Insofern scheinst du der Ausnahmefall zu sein.

    Ja, die Änderung der Versorgungsmedzin-Verordnung im stillen Kämmerchen bereitet mir auch Sorgen, aufschreien wird man wohl erst, wenn die publik wird.

    Greetz
    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

  • Hallo
    Ich habe 80% ohne Gl. Also taub aber nicht gehörlos ?(
    Leider habe ich unterschiedliche Aussagen , bezüglich umsonst mit der Regonalbahn fahren.
    Mein Ausweiß ist grün. Im Netz stand was vom grün/orangen Ausweiß?
    Muss ich den extra beantragen ? Oder darf ich garnicht für lau fahren ?
    An wenn kann ich mich wenden ?
    LG

    Links:12/2015
    Rechts:12/2016
    Cochlear Nucleus 6

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die "Freifahrt" mit ÖPNV (wobei Freifahrt an sich auch falsch ist, da man die entsprechende Wertmarke käuflich erwerben muss -- außer bei Merkzeichen H), ist an die Merkzeichen (genauer an die Merkzeichen G, aG, GL, BL, H), nicht an den GdB gekoppelt.

    Ohne Wertmarke darf man nicht "für lau" ÖPNV fahren!

    Kurzum: du brauchst mindestens eines der og Merkzeichen, um diesen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können.

    Mehr Informationen findest du zB auf


    Wenn du den GdB alleine aufgrund der Hörminderung hast, dann steht dir nach den Versorgungsmed. Grundsätzen das Merkzeichen GL zu!
    Grüße,
    Miriam

  • Vermutlich wird das bei Dir mit dem Merkzeichen "Gl" nicht reichen, wenn ein Ohr noch mit einem Hörgerät versorgt ist. Der Antrag für die Wertmarke (oder Kfz-Steuer-Ermäßigung oder ggf. -Befreiung) kam bei mir zusammen mit der Feststellung des GdB vom Versorgungsamt per Post.

    Gruss, Rainer.

    Beidseitig versorgt mit: Med-El (Flex 28 im Schneckle, aussen jeweils Sonnet, vormals Rondo)

    ____________________________________

    Das Gute missfällt uns, wenn wir ihm nicht gewachsen sind.

  • Hallo
    Das GL habe ich nicht bekommen weil ich keine Sprachstörung habe !
    So der Bescheid der Behörde .
    Sollte ich da nochmal nachhaken? Das zweite Ci ist bei mir geplant das das HG nichts mehr bringt .
    LG

    Links:12/2015
    Rechts:12/2016
    Cochlear Nucleus 6

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier ist die Frage, wie gut du auf dem nicht-implantierten Ohr hörst. Und ob du noch auf dem implantierten Ohr Hörreste hast.

    Ansonsten steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (nach denen sich die Gutachter halten müssen), dass Personen, die beidseitig taub sind Gehörlos im Sinne des Gesetzes sind und damit Anspruch auf das GL haben.
    Wenn du jedoch "nur" an Taubheit grenzend schwerhörig bist, so müssen schwere Sprachstörungen zu der an Taubheit grenzenden SH vorliegen.

    Grüße,
    Miriam

  • Martina, die Aussage des Experten stimmt so nur strak eingeschränkt. Auf den Tinnitus gibt es eher nichts bzw. nur weing. So weit richtig, aber auf die Begleit- und Folgeerscheinungen gibt es was. In Ausnahmefällen sogar recht viel. Das muss natürlich im Antrag genau und glaubhaft geschildert werden wie sich das auswirkt.

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Hallo
    Nach Ertaubung und erster CI Implantation bekam ich einen GdB 60% plus Merkzeichen RF. Nach der zweiten CI OP habe ich die Anhebung der Prozente beantragt und Merkzeichen GL.
    Wurde beides abgelehnt mit dem Hinweis die Gehörlosigkeit kam ja erst mit der OP ( grrrrr)
    Ich habe weiterhin nur 60% und RF
    Da mir diese Prozente zur vorzeitigen Rente gereicht haben, habe ich keinen weiteren Widerspruch eingelegt.

    LG Luisa

    CI links Cochlear N5 11/09 seit 12/14 N6
    CI rechts Cochlear N6 10/13

  • Hallo
    Nach Ertaubung und erster CI Implantation bekam ich einen GdB 60% plus Merkzeichen RF. Nach der zweiten CI OP habe ich die Anhebung der Prozente beantragt und Merkzeichen GL.
    Wurde beides abgelehnt mit dem Hinweis die Gehörlosigkeit kam ja erst mit der OP ( grrrrr)
    Ich habe weiterhin nur 60% und RF
    Da mir diese Prozente zur vorzeitigen Rente gereicht haben, habe ich keinen weiteren Widerspruch eingelegt.

    LG Luisa

    Hallo Luisa,

    da hat sich der Sachbearbeiter es recht einfach gemacht. Ich würde Widerspruch einlegen, da Dir das Merkzeichen Gl zusteht und Du damit auch Nachteilsausgleiche, die an das Merkzeichen gebunden sind, wahrnehmen kannst. Oder hat jemand eventuell vorhandenes Restgehör (nach den OPs) gemessen und in seine Beurteilung mit einbezogen? So etwas wäre mir unbekannt bzw. habe ich noch nie gehört.

    Man muss sich ja nicht kranker machen als man ist, aber was einem zusteht, sollte man auch einfordern.

    Gruss, Rainer.

    Beidseitig versorgt mit: Med-El (Flex 28 im Schneckle, aussen jeweils Sonnet, vormals Rondo)

    ____________________________________

    Das Gute missfällt uns, wenn wir ihm nicht gewachsen sind.

  • Hallo Magneto,
    nein ein Restgehör ist definitiv nicht mehr meßbar. Und GL gibt es für mich nicht ,da ich spätertaubt bin und dadurch keine Sprachstörung habe.
    Die Versorgungsämter sind sehr zurückhaltend geworden mit der Zuerkennung der GdBs, besonders hier in MV.
    Danke dir für den Vorschlag, aber ich bleibe zunächst bei den 60%, wenn nicht noch irgendetwas Anderes dazu kommt.

    LG Luisa

    CI links Cochlear N5 11/09 seit 12/14 N6
    CI rechts Cochlear N6 10/13

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Luisa,

    wie bereits gesagt, ist das mit den Sprachstörungen bei beidseitiger Taubheit Quatsch!
    Beidseitig taub -> GL, GdB 80
    Nur wenn man "nur" an Taubheit grenzend schwerhörig ist, dann sind schwere Sprachstörungen relevant,
    dh an Taubheit grenzend + schwere Sprachstörung -> GL.

    Die Aussage, dass du kein GL bekommst, weil du keine Sprachstörungen hast, ist falsch. Du bist ohne Hörhilfen beidseitig taub, damit hast du - unabhängig vom Sprachstatus - die Voraussetzung für das Merkzeichen GL erfüllt, ebenso für den GdB von 80!

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo, melde mich hier auch mal wieder, da ich zu diesem Thema auch schon mal geschrieben habe.
    Ich habe nach dem 2. Ci auch einen Verschlimmerungsantrag auf 100% gestellt, und bekam auch beim Sozialgericht neben RF und GL den GdB 80 zugesprochen, und mußte mich zu 1/3 an den Gerichtskosten beteiligen.
    Vor den Ci-Op hatte ich bei hochgradiger an Taubheit grenzender SH beiderseits RF und 80 %.

    SH seit Geburt,ca.60-70 % Hörverlust beidseitig,CI RE OP am 12.11.2010 Med-El
    am 09.11.2011 CI LI Med-EL

  • Herzlichen Dank für alle Beiträge! Nun kann ich meine Lage besser einschätzen und hoffentlich hilft dieser Fred auch anderen.


    Dennoch bleibt festzuhalten, dass es Unterschiede bei der Zuerkennung des (jeweils individuellen) Grads der Behinderung gibt. So kann ich sagen, dass ich vor Jahrzehnten in Niedersachsen nur mit Mühe die 80% zugesprochen bekam. Um die Jahrtausendwende herum erhielt dagegen ein Freund in Hamburg ebenfalls 80%, obwohl er deutlich besser hörte als ich. (Ich beziehe mich jetzt nur auf die reine Hörbehinderung und deshalb sind unsere Fälle gut vergleichbar.) Nun tendiere ich zu sagen, dass er einfach Glück hatte und ich lediglich das bekam, was mir zustand.

  • Martina, die Aussage des Experten stimmt so nur strak eingeschränkt. Auf den Tinnitus gibt es eher nichts bzw. nur weing. So weit richtig, aber auf die Begleit- und Folgeerscheinungen gibt es was. In Ausnahmefällen sogar recht viel. Das muss natürlich im Antrag genau und glaubhaft geschildert werden wie sich das auswirkt.

    Ich habe auf die beidseitige Ertaubung GDB 80.
    Auf den Tinnitus GDB 40, da steht was von psychovegitativen Störungen........ was das auch immer sein mag, wahrscheinlich habe ich inzwischen noch einen an der Klatsche, wegen dem Tinnitus, der mich auch heute wieder nicht schlafen lässt. ;(
    Jedenfalls zusammen GDB 100 seit 2012, der letzten CI OP.
    Ich habe dem Landratsamt aber damals ordentlich Druck gemacht und mich nicht einfach abwimmeln lassen, vielleicht haben sie mich ja deshalb für verrückt gehalten, und mir den GDB 100 Orden verliehen, als letzten Veteran ? :thumbup:

    Hauptsache ich kriege frühzeitig meine Rente durch, auch wenn der GDB nur ein Indiz dafür ist, habe wirklich keinen Bock womöglich bald bis 80 fürs Vaterland ackern zu müssen.
    Und das kommt garantiert. :cursing:

  • Hauptsache ich kriege frühzeitig meine Rente durch, auch wenn der GDB nur ein Indiz dafür ist, habe wirklich keinen Bock womöglich bald bis 80 fürs Vaterland ackern zu müssen.
    Und das kommt garantiert. :cursing:

    Mit Schwerbehinderung kann man genau 2 Jahre früher in Rente gehen, ohne Abzüge. Ich muss bis 65.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin seit 60 in Rente, wegen der damaligen Rechtslage musste ich für die drei Jahre bis zur eigentlichen vollen Rente für Schwerbehinderte mit 63 Abschläge hinnehmen, die einigermaßen zu verkraften sind.
    Seit dem 15. Lebensjahr war ich ununterbrochen 45 Jahre lang nonstop berufstätig. Trotz der Behinderungen! Bitte keinen Applaus dafür. Sowas gibt es nämlich auch!
    Nach heutiger Rechtslage hätte ich also ohne Einschränkung nach 45 Berufsjahren in Rente gehen können.
    Soll heißen: die Voraussetzungen wandeln sich öfter.
    Man muss zufrieden sein. Es kann ja auch mal besser werden.

    Grüße, Wolfram