Wie hoch ist Euer Grad der Behinderung mit 2 CIs?

  • Hallo,

    in meinem Schwerbehindertenausweis habe ich einen Grad der Behinderung von 80% stehen. Dieser ist seit vielen Jahren mit zwei Hörgeräten unverändert geblieben und inzwischen hatte ich zwei CIs implantiert bekommen. Ich möchte nun gerne einschätzen können, ob mir ein GdB von 100% zusteht.

    Ich empfinde es als eine Benachteiligung nur 80% zu haben, da zwei Freunde von mir jeweils 2 CIs und in einer vergleichbaren Lage beide 100% in ihren Ausweisen stehen haben.

    Wie sieht es bei Euch aus, habt Ihr mit zwei CIs einen GdB von 100% im
    Schwerbehindertenausweis stehen? Reichen 2 CIs alleine aus, um 100% zu
    erhalten?

    Viele Grüße,
    Florian

  • Hallo,

    die 100GdB gibt es allein aufgrund von Taubheit nicht mehr, da sind die 80GdB das maximale und eben RF und bei kompletter Taubheit beider Ohren (wirklich komplett) oder an Taubheit grenzend mit zusätzlicher schwerer Sprachstörung noch das GL.

    Ansonsten ja....100GdB eben nicht mehr, das wird alles auf die 80GdB runtergestuft.

    Hier eine Auflistung zu erstellen, wer wie viel GdB hat, das bringt nichts, denn bei vielen kommen noch zustäzliche Einschränkungen dazu, die einen höheren GdB rechtfertigen (können) und man daher eben allein auf die Ohren bezogen den GdB nicht betrachten darf.

    LG
    tschilly

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent

  • 5.1
    Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taub-
    heit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
    angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
    (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel
    lebenslang) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    100
    später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren
    Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache,
    geringer Sprachschatz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    100
    sonst je nach Sprachstörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    80 – 90


    Ist aus der aktuellen VersMedV, also der Richtlinie für die Versorgungsämter für die Berechnung des GdB:

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent

  • Hab auch 80% und lass es dabei. Keine Lust auf Streitereien mit dem Amt.
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hallo,

    ich habe links CI und rechts HG.

    Seit März habe ich endlich einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60, habe vorher mit 2 HG's
    40 bekommen, aber das lag an meinem HNO-Arzt. Er hat mein Ohr mit dem HG zu gut eingestuft. Da hat auch
    kein Widerspruch geholfen. Erst der Befund von der UNI-Klinik hat mir die 60 gebracht und Kennzeichen RF.
    Inzwischen habe ich auch einen Bescheid zur Rundfunkbeitragsermäßigung.

    Viele Grüße kiras.

  • Frau Prof. Lesinsky-Schiedat, MHH, hat mir vor Jahren erzählt, dass Kinder, die bds. implantiert sind, durchaus von 100 % auf 80% zurückgestuft werden. Martina ist da völlig korrekt.
    Außerdem, was machen die 20% schon aus, abgesehen steuerlich?

    Grüße
    Sigrid


    schwerhörig nach Masern 1962
    HG seit 1964
    Hörsturz 2000
    bilateral CI von Cochlear: Okt. 2007/Nov.2008, N6 seit 29.11.2013

  • Es ist schon schön, dass uns mit den CI (gottseidank) wieder eine gesellschaftliche, berufliche und private Teilhabe ermöglicht wird bzw. wurde. Die daraus resultierende Einstufung in entsprechende GdB sowie Merkzeichen (GL, RF) und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche sollte man sich natürlich nicht nehmen lassen bzw. in Anspruch nehmen - wir haben es schwer genug.

    Meine Sorge ist eher, dass irgendwann in Zukunft das CI-Tragen mit einer Wiederherstellung des Hörens gleichgestellt wird und damit zu einer Aberkennung eines bestimmten GdB und auch zur Aberkennung der entsprechenden Merkzeichen (GL, RF) führen könnte.

    Ich bin stufenweise (nach einseitiger Versorgung auf 30%, danach durch Verschlimmerungsantrag auf 70 %) hochgerutscht, und nun mit beidseitiger Versorgung auf 90 % nebst GL und RF.

    Gruss, Rainer.

    Beidseitig versorgt mit: Med-El (Flex 28 im Schneckle, aussen jeweils Sonnet, vormals Rondo)

    ____________________________________

    Das Gute missfällt uns, wenn wir ihm nicht gewachsen sind.

  • Aber Kinder bekommen vorm 7. Lebensjahr noch GdB 100, wenn sie einen entsprechenden Hörverlust ohne CI haben und CI bereits implantiert bekommen haben?

    Erwachsene bekommen nur GdB 80, wenn dieser gravierender Hörverlust ab 7 Jahre eingetreten ist.

    Viele Grüße Rike


    beidseitig HiRes90k, Harmony, Advanced Bionics
    1. CI re 03/2007 und 2. CI li 10/2012

    Seit 11/2013 beidseitig neuer Sprachprozessor Naida Q70, Advanced Bionics

  • Aber Kinder bekommen vorm 7. Lebensjahr noch GdB 100, wenn sie einen entsprechenden Hörverlust ohne CI haben und CI bereits implantiert bekommen haben?

    Erwachsene bekommen nur GdB 80, wenn dieser gravierender Hörverlust ab 7 Jahre eingetreten ist.

    Sofern erlaubt (ansonsten bitte löschen), hier ein link auf ein Dokument von 2014, hier wird die Fragestellung gut erklärt:


    Wichtig ist vor allem der Nachweis der Zeit vor dem 7./16. Lebensjahr, ob seinerzeit schon Sprachstörungen in Verbindung mit der Schwerhörigkeit/Taubheit vorlagen. Das ist sicher nicht immer so einfach machbar, diesen Nachweis im Erwachsenenalter noch zu erbringen.

    Gruss, Rainer.

    Beidseitig versorgt mit: Med-El (Flex 28 im Schneckle, aussen jeweils Sonnet, vormals Rondo)

    ____________________________________

    Das Gute missfällt uns, wenn wir ihm nicht gewachsen sind.

  • Hi all,

    Trotz aller informativen Antworten warte ich noch auf die von bestager auf meine Frage, ob die 100% allein durch die CIs bewilligt wurden, und hier geht es ja nicht um ein Kind unter 18.

    Greetz
    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

  • Es ist richtig, dass es nicht um ein 18jähriges (oder jünger) Kind geht, aber auch bei der Feststellung des GdB im Erwachsenenalter ist der nachgewiesene Hörstatus im Kindesalter (liegen auch schwere
    Sprachstörungen wie schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz, vor) von Bedeutung und kann damit eine Rolle spielen.

    Jemand, der spät ertaubt ist, hat üblicherweise eine normale Sprachentwicklung durchlebt und somit diese Sprachstörungen meist nicht, zumindest nicht in einer stark beeinträchtigenden Form und wird daher meist allein aufgrund seiner Gehörlosigkeit schlicht und einfach auf 80 % GdB eintariert - der Rest sind dann zusätzliche Befindlichkeiten, die den GdB höher bringen.

    Gruss, Rainer.

    Beidseitig versorgt mit: Med-El (Flex 28 im Schneckle, aussen jeweils Sonnet, vormals Rondo)

    ____________________________________

    Das Gute missfällt uns, wenn wir ihm nicht gewachsen sind.

  • Leider ist das mit den Sprachstörungen im Kindesalter (nachgewiesen!) nicht mehr sonderlich wichtig für die Bemessung des GdB.
    Die richten sich heutzutage nur noch nach dem aktuellen Stand, was ja auch richtig ist, denn das was früher war, das muss heute nicht mehr so sein.

    Ich hatte als Kind keinerlei Lautsprache, daher auch jahrelang (nach Logo,Sprachheilkindi usw.) eine extrem verzögerte Lautsprache mit sehr vielen Auffälligkeiten.
    Das alles in mehreren Berichten (Arzt,SPZ,Logo usw.) festgehalten.
    Trotz allem gabs heute für die Ohren "nur" 80GdB (der Gesamt-GdB wird ja im Schreiben nochmals aufgegliedert), da der aktuelle Stand besser aussieht.

    Und wie oben gesagt, muss ich dem zustimmen, denn was bringt es mir, wenn uralte Berichte herangezogen werden?
    Die stimmen in den allermeisten Fällen mit der heutigen Situation nicht mehr überein und es wäre (meiner Meinung nach) nicht gerecht, wenn nach diesen bewertet werden würde.
    Ich kann ja auch zum Beispeil schlecht sagen, dass ich als Kind Diagnose XY mit AB Auswirkungen hatte, das heute aber nicht mehr so ist, denn dafür gibts ja auch keinen GdB mehr, sondern es zählt nur das, was aktuell (noch) vorhanden ist.
    Daher auch die Runterstufung des GdB, da der heutige Zeitpunkt zählt.

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent

  • Das seh ich anders.
    Jemand, der von Geburt an GL ist, hat oftmals ganz andere Voraussetzungen und ganz andere Situation trotz CI.

    Daher finde ich es im Grunde nicht okay, wenn ein von Geburt an gehörloser Mensch, der erst im Erwachsenenalter sein CI bekommen hat, heruntergestuft wird auf gleicher Stude gesetzt wird mit jemand, der von Geburt an hörend war und erst im Erwachsenenalter ertaubte.

    Meiner Erfahrung nach ermüden die von Geburt an gehörlose Menschen mit CI schneller als jemand, der im Kindesalter hörend war.

    Und ehemals hörende Menschen haben weniger Mühe mit Sprache, Kommunikation, da diese es sehr gewohnt sind, einfach mal nebenher zu kommunizieren und brauchen auch keine großartigen Regenerationspausen.

    Immer mehr gehörlose Menschen entscheiden sich für ein CI, um die allgemeine Kommunikation zu verbessern, vorallem aus beruflichen Gründen und um allgemeine Situation zu verbessern, aber trotzdem haben sie nicht den gleichen Level wie jemand, der von Geburt an hörend bzw. 20-30 Jahre hörend war.

    Viele Grüße Rike


    beidseitig HiRes90k, Harmony, Advanced Bionics
    1. CI re 03/2007 und 2. CI li 10/2012

    Seit 11/2013 beidseitig neuer Sprachprozessor Naida Q70, Advanced Bionics

  • Hallo,

    Es ist Fakt, dass die Versorgungsmedizinverordnung in einigen Punkten viel zu ungenau ist.
    Punkt 1: Die Bestimmung des GDB hängt vom Sprachhörvermögen ohne Hörhilfen ab. Da frage ich mich wieso dann plötzlich nach CI-Versorgung GDB's von 100 auf 80 herabgestuft werden?
    Punkt 2: Bestand die Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit schon vor dem 7.Lebensjahr, ist von einem erschwerten Spracherwerb auszugehen und GDB 100 zu vergeben. Erst zwischen dem 8. und 16. Lebenjahr Ertaubte werden im GDB zw. 80 und 100 eingestuft, je nach Sprachstörung. Wieso geht man nach einer CI-Versorgung davon aus, dass kein erschwerter Spracherwerb mehr vorliegt? ?(

    Wenn die VersmedV gesetzescharakter hat, dann frage ich mich wieso widersprüchlich agiert wird. Wenn es auf Grund medizinischer und technischer Fortschritte neue Erkenntnisse gibt, dann sollte die VersmedV auch angepasst werden, dass es für Bürger und Ämter klar und verständlich rüberkommt.
    :cursing:

    Zitat von tschilly

    Leider ist das mit den Sprachstörungen im Kindesalter (nachgewiesen!) nicht mehr sonderlich wichtig für die Bemessung des GdB.
    Die richten sich heutzutage nur noch nach dem aktuellen Stand, was ja auch richtig ist, denn das was früher war, das muss heute nicht mehr so sein.

    Das sehe ich anders, denn was man als Kind an Sprachschatz nicht mitbekommt, fehlt den Rest des Lebens immernoch. Daran geknüpft ist auch die kognitive Entwicklung, denn durch Sprache wird Wissen vermittelt.

    LG blacky_kyra

    Sohnemann trägt rechts seit 06/2013 Opus2XS und links Phonak Sky V50 UP

  • Hm...da bin ich etwas zwiegespalten, denn ich habe trotz massiver Sprachentwicklungsstörung (komplett ausbleibende Sprache durch kein Gehör, da viel zu spät erkannt) heute ein Sprachschatz, der mit dem eines normalhörenden oder auch schwerhörigen Kindes mit Lautspracherwerb gleichzusetzen ist bzw. etwas darüber hinaus.
    Klar kommt es da auch ganz auf den individuellen Menschen drauf an, aber es muss eben nicht sein, dass man das nicht aufholen kann.

    Wenn allerdings der GL-Mensch sein CI erst im Erwachsenenalter bekommt, dann sind ja ganz andere Voraussetzungen gegeben, wie bei einem GL-Menschen, der in der Kindheit sein CI bekommen hat.
    Daher meinte ich auch in Bezug darauf, dass gerade bei GL-Menschen mit CI im Kindesalter einen GdB von 80 bekommen könnten/sollten, wenn keine Sprachstörung vorliegt.
    Hat ein GL-Mensch sein CI erst im Erwachsenenalter bekommen, dann sind die Voraussetzungen natürlich komplett anders, die Sprache ist teils wirklich nicht oder nur mit sehr schwer verständlicher Aussprache, geringer Wortschatz usw. gegeben.
    Bei implantierten Kindern ist es ja mittlerweile nicht mehr (oft) so und daher seh ich aus meiner Sicht keinen Grund für einen GdB von 100, wenn das Kind 18 wurde, also ins Erwachsenenleben eintritt.

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent