Kostenübernahme T-Mic

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe -- mal wieder -- ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse.
    Ich hatte einen Ausfall des T-Mics und habe (wie bisher immer) von AB mir ein neues zukommen lassen.
    Da dieses nicht mehr in der Garantiezeit ist, wurde die Kostenübernahme bei der Krankenkasse, im meinem Falle bei der TK beantragt.
    Nun hat diese mit mit einem Schreiben mitgeteilt, dass sie die Kosten nicht übernehmen kann, da das T-Mic dazu dient:
    - zu telefonieren
    - ein Bluetooth-Headset zu benutzen
    - und mp3s zu hören.
    Woher die Sachbearbeiterin diese Informationen hat, kann ich mir nur denken... von der AB-Webseite, in denen die Vorzüge des T-Mics aufgeführt werden.

    Ohne T-Mic kann ich gar nichts hören (die internen Mikros sind auf der einen Seite kaputt und auf der anderen deaktiviert, da ich darüber ein wesentlich schlechteres Sprachverstehen habe). Ich müsste -- hätte ich den Ersatz nicht -- mich tatsächlich krank schreiben lassen, da ich ohne Hören definitiv nicht arbeiten gehen kann.

    Hat das jemand schon einmal gehabt und ist dagegen vor gegangen?

    Natürlich werde ich der Ablehnung widersprechen. Für mich ist das T-Mic essentieller Bestandteil des Sprachprozessors und ohne dieses kann ich nicht hören!
    Welche Argumente kann ich sonst noch angeben?
    Kontakt mit AB werde ich noch aufnehmen. Die sollen das zukünftig als Reparatur bei der TK einreichen.
    Wenn die TK sich weiterhin so quer stellt, dann werde ich bei einem erneuten Defekt irgendeines Teils gleich um einen kompletten Sprachprozessoraustausch inklusive aller Komponenten bitten -- was der TK dann ca. das 10-fache kosten wird.

    Sorry, aber ich rege mich gerade fürchterlich über dieses Schreiben auf. Erst lehnen die den Telefonsender mit dieser Begründung ab (dient zum Telefonieren), schicken das ans Sozialamt, die der TK mitgeteilt hat, dass es nicht "soziale Teilhabe" ist, sondern Leistungspflicht der GKV (inklusive Bundessozialgerichtsurteile) und dann kommt diese Ablehnung des T-Mics. Für mich unfassbar.

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo Miriam,

    nicht aufregen.
    Die Mitarbeiter der TK können auch nicht immer alles wissen und natürlich mal etwas falsch interpretieren.
    Biite doch AB darum den Sachverhalt mit der TK zu klären.

    Schönes Wochenende

    eOhr

    rechts seit Sept.2010 AB Harmony, EA Okt. 2010 MHH, seit Okt. 2013 Naida CI Q 70.
    links Phonak HG mit Anbindung an ComPilot.

  • Hallo Miriam,
    ist ja n Ding sowas. Sage das der TK, dass du dich krankschreiben lassen müsstet deshalb, da ist die TK sehr empfindlich, weil es dann letztendlich teuer werden kann. Vielleicht nützt es was. Bei mir ging mal die FB kaputt, als ich noch HGs hatte, auch außerhalb der Garantie. Die TK war da aufmerksam, als ich denen mein Verlust des möglichen Verdienstes mitgeteilt habe und schon gings aus kulanten Gründen doch....
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Guten Tag,
    ich habe über eine Sonderschul-Lehrerin von einem kleinen Jungen gehört, der in
    ihrer Klasse ist und ein Implantat eingesetzt bekommen hat.
    Der 9 Jahre alte Junge benötigt ein Mikrofon. Das sollte er vor dem 10 Lebensjahr erhalten.
    Die Krankenkasse verweigert die Finanzierung.

    Leider bin ich ein Laie. Ich kenne auch keine Details.
    Da mich der Fall berührt habe ich zwei Fragen:
    1. Was kostet ein Mikrofon? Ist eine Spendenaktion sinnvoll?
    2. Können die Eltern Unterstützung für die Auseinandersetzung mit der KK erhalten?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar
    Benno

  • Hallo, Miriam, ich würde auf jeden Fall widersprechen, möglicherweise kann Dich Dein SP-Techniker mit einer Bestätigung unterstützen, dass Du nur mit T-Mics "richtig" hören kannst? Dann sind die Argumente des Mitarbeiters der KK wohl widerlegt und die KK muss zahlen!

    Viele Grüße

    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Huhu,

    die Sache mit dem T-Mic hat sich inzwischen erledigt. Die Kostenübernahme ist erfolgt.

    @Benno: ich glaube, du meinst eine FM-Anlage, oder?
    Handelt es sich um eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung?
    Mit welcher genauen Begründung lehnt die Kasse denn die Kostenübernahme ab?

    Zu deinen Fragen. Wenn es sich um eine FM handelt, dann sind es ca 2500-3000€ bei bilateraler Versorgung (2 Empfänger).
    Eine Spendenaktion kann man natürlich machen, aber ob sich das lohnt kann ich dir nicht sagen.

    Ja, die Eltern können sich Hilfe holen. Bei Selbsthilfegruppen (DCIG, DSB, je nachdem wo ihr implantiert wurdet auch HCIG), aber auch beim VDK, der implantierenden Klinik, dem CIC etc.

  • muggel
    Schönen Dank für die schnelle Antwort!

    Nach Auskunft der Sonderschul-Lehrerin (- meine Tochter-) handelt es sich wohl um eine FM-Anlage.
    Ärztlich ist der Einsatz des Mikrofons dringend angeraten, damit der Junge das Sprechen erlernt.

    Der Junge ist schwarz-afrikanischer Herkunft. Meine Tochter vermutet, die Förderschule
    (Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung) wäre für ihn nicht passend. Falls er das Sprachvermögen
    entwickeln kann, scheint er ihr für eine reguläre Schule geeignet.

    Eine Sozialarbeiterin und eine Sprachtherapeutin sollen die Eltern bei ihrem Einspruch
    unterstützen. Es wäre schön, wenn ich von Ihnen eine Kontaktadresse bekommen würde, die
    bei der Begründung des Einspruchs von Nutzen sein könnte.

    Ich denke die KK ist hier in der Plicht, da hier die Lebens- und Berufschancen eines Kindes
    auf dem Spiel stehen.

    Mit freundlichem Gruß
    Benno

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Frage ist, mit welcher Begründung die Kasse abgelehnt hat.
    Wurde die Anlage für den schulischen Einsatz beantragt oder allgemein für den Spracherwerb etc?

    Wenn ein Hilfsmittel abgelehnt wird, gibt es auch bei Kindern die Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten übernimmt.
    Hier müsste man halt mehr Informationen über den Fall erhalten.

    Generell muss auf den Spracherwerb, das Hören im Störgeräusch und auf Distanz gesetzt werden und zwar im privaten Umfeld.
    Da das Kind auf eine Förderschule geht, muss die Schule entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stellen -- aber es ist ja ein Hilfsmittel, was nicht nur in der Schule benötigt wird!

    Wurde eine FM-Anlage denn von HNO-Seite verordnet? Kann der Arzt nicht eine Stellungnahme schreiben, dass diese generell nötig ist?
    Was ist mit der implantierenden Klinik?
    Eigentlich gibt es eine Menge Ansprechpartner, allen voran die implantierende Klinik bzw. das CIC.

    Grüße,
    Miriam

  • Das Implatat, das er hat, ist das ein Cochlea Implantat?
    Sobald er eine Hörhilfe hat, muss die Krankenkasse meines Wissens nach einer Verordnung vom HNO die FM-Anlage für die Schule bezahlen.
    Wenn es nicht der Schulträger übernimmt.
    Allerdings kann es sein, dass das für Förderschulen nicht gilt. Dann müsste aber wol der Schulträger die Bedingungen für das Kind schaffen, dass es dort gut beschult werden kann.
    Liebe Grüße, otoplastik

    Sohn, 18 Jahre, li. taub und re. hochgradig seit 14. LM, rechts HG (Phonak Naida Link), links CI seit 01/14 (Naida Q70)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe mal etwas nachgeforscht.
    In §19 (Versorgungsziele) der Hilfsmittel-Richtlinie (gilt für GKV-Versicherte) steht:

    Zitat


    (3) FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind, z. B. um im Rahmen der Frühförderung die Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung hörbehinderter, hörhilfenversorgter bzw. Cochlea Implantat (CI)-versorgter Kinder zu fördern oder deren Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht zu gewährleisten.

    In §25 (Übertragungsanlagen) der Hilfsmittel-Richtlinie steht:

    Zitat


    (1) Übertragungsanlagen sind zusätzlich zu einer erfolgten Hörhilfenversorgung oder CI-Versorgung verordnungsfähig bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen z. B.
    - in der Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung bei der institutionellen oder häuslichen Schwerhörigenfrühförderung,
    - bei Besuch von Kindergärten, sofern die Übertragungsanlage nicht vom Einrichtungsträger vorzuhalten ist und
    - im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht, sofern die Übertragungsanlage nicht vom Schulträger vorzuhalten ist.
    (2) Verordnungsfähig sind Übertragungsanlagen, wenn nach differenzierter fachärztlich pädaudiologischer Diagnostik bei Bestehen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung auch eine Einschränkung des Sprachverständnisses im Störschall besteht.

    Wenn das Kind auf eine Förderschule geht und die FM ausschließlich für den Unterricht gedacht ist, dann muss der Schulträger sich um eine solche Anlage bemühen (so zumindest wird es allgemein von den Krankenkassen aufgefasst).

    Da der Schüler aber die FM-Anlage nicht nur in der Schule benötigt, sondern auch im häuslichen Umfeld, muss im Widerspruch entsprechend auf die Sprachentwicklung und Sprachförderung hingewiesen werden. Hier ist es insbesondere wichtig, dass das CIC, die implantierende Klinik und die Logopädin / der Logopäde entsprechend die Notwendigkeit kurz bescheinigt.
    Andernfalls kann noch ggf. argumentiert werden, dass die Förderschule keine Förderschule Sprache ist, sondern eine Förderschule GE und diese keine FM-Anlagen bereitstellt. Dieses müsste entsprechend die Schule begründen (auch ggf. warum sie dieses nicht macht!)

    Wichtiger finde ich jedoch die Begründung für das häusliche Umfeld, für die Förderung und Höranbahnung.

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo Muggel,
    hallo Miriam!

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Inzwischen hat sich die Situation etwas entspannt. Die Förderschule hat die Sozialarbeiterin
    der Schule und eine Sprachtherapeutin darauf angesetzt, die Eltern bei dem Widerspruch
    zu unterstützen. Ein ärztliches Gutachten liegt ebenfalls vor.

    Meine Tochter geht davon aus, dass die Schule im Intersse des Kindes erfolgreich sein wird.

    Viele Grüße
    Benno

  • Huhu,

    die Sache mit dem T-Mic hat sich inzwischen erledigt. Die Kostenübernahme ist erfolgt.

    @Benno: ich glaube, du meinst eine FM-Anlage, oder?
    Handelt es sich um eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung?
    Mit welcher genauen Begründung lehnt die Kasse denn die Kostenübernahme ab?

    Zu deinen Fragen. Wenn es sich um eine FM handelt, dann sind es ca 2500-3000€ bei bilateraler Versorgung (2 Empfänger).
    Eine Spendenaktion kann man natürlich machen, aber ob sich das lohnt kann ich dir nicht sagen.

    Ja, die Eltern können sich Hilfe holen. Bei Selbsthilfegruppen (DCIG, DSB, je nachdem wo ihr implantiert wurdet auch HCIG), aber auch beim VDK, der implantierenden Klinik, dem CIC etc.

    Hallo,

    die IKK hat bei Rainer die Kostenübernahme für das Naida T-Mic abgelehnt. Wenn ich mich recht erinnere, bist du diesbezüglich mal in den Widerspruch gegangen. Falls ja, könntest du mir den Text zusenden? Danke!

    Dir und deiner Familie schöne Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr

    lg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der Widerspruch ist momentan nicht greifbar.

    Die Frage ist, warum das T-Mic abgelehnt wurde. Basierend auf der Ablehnungsbegründung sollte man den Widerspruch aufbauen.

    Bei mir lehnte die Krankenkasse damals ab, weil auf der Homepage von AB steht, dass das T-Mic durch die besondere Bauweise ein besseres Telefonieren und die Benutzung herkömmlicher Kopfhörer ermöglicht. Da beides keine Grundbedürfnisse im Sinne der GKV sind wurde die Kostenübernahme abgelehnt.

    Ich habe der Ablehnung der Kostenübernahme aus zwei Gründen widersprochen

    1. Das T-Mic ist - unabhängig von der Bauweise - das Mikrofon des Sprachprozessors. Ohne Mikrofon funktioniert keine Hörhilfe. Ob das Mikrofon eine spezielle Bauweise hat mit der zusätzlich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert wird oder nicht, ist hierfür irrelevant.

    2. Die besondere Bauweise des Mikrofons und die Platzierung dieses im Inneren Außenohr hat den Vorteil, dass die Ohrmuschel weiterhin genutzt wird. Die Ohrmuschel dient dazu, die ankommenden Geräusche zu kanalisieren und hat zudem auch eine gewisse Filterwirkung (Geräusche von zB hinten werden etwas abgeschirmt usw). Dieser Effekt wird durch die besondere Bauform des T-Mics genutzt, wodurch ein besseres Sorachverstehen - in Ruhe aber auch im Störgeräusch erreicht wird. Hierzu gibt es entsprechende Studien, die ich beim Widerspruch beigelegt habe.

    Weiterhin konnte ich nachweisen, dass das interne SP-Mikrofon defekt ist. Ohne T-Mic höre ich also nichts. Eine Reparatur (Austausch des SPs) kostet mehr als das 10-fache als ein T-Mic!

    Auch habe ich darauf hingewiesen, dass das T-Mic als Ersatzteil des Prozessors seit mehr als 10 Jahren bereits übernommen wurde... und dazu den $33 SGB IX aufgeführt, der besagt, dass Instandhaltungen von Hilfsmitteln, welche die Krankenkasse finanziert haben, unter die Leistungspflicht der GKV fällt. (Und angemerkt, dass AB ja diesen modularen Aufbau hat, wo das Mikrofon mal eben ausgetauscht werden kann und nicht gleich der gesamte SP ausgetaucht werden muss).

    Ansonsten kann ich nur empfehlen, auch AB einzuschalten. Zum einen weil durch die Homepage suggeriert wird, dass das T-Mic alleine zum besseren Telefonieren und zur Benutzung von handelsüblichen Kopfhörern dient und zum anderen weil sich die Ablehnungen von Ersatz(!)- T-Mics in letzter Zeit häufen.

    Hier muss AB etwas machen, zB indem sie "Ersatzteil für den SP" mit den Kassen abrechnet und nicht "T-Mic". Das geht aber nur, wenn AB von diesen Problemen erfährt und es eben nicht als Einzelfall betrachtet.

    Grüße,

    Miriam

  • Hallo Muggel,


    Hallo,

    nein, oft würde ich das nicht nennen. Ich brauche vielleicht 2 pro Seite und pro Jahr.

    Grüße,

    Miriam

    Du brauchst 2 T-Mics/Seite im Jahr? Verstehe ich das richtig? Was beansprucht Deine Mikrophone so arg? Ich bin da etwas überrascht, da ich immer noch mit dem ersten rumlaufe seit 04/2016. Lediglich den "Filter" wechsele ich regelmäßig. Ich habe aber bislang auch noch nicht von einer solch großen Ausfallrate gehört/gelesen.

    Unabhängig davon ist es natürlich sinnvoll, zu versuchen AB hinsichtlich der Thematik zu sensibilisieren

    Gruß, Konrad

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Konrad,

    ich scheine (durch Schweiss, Körperwärme oder was auch immer) schnell die Weichmacher aus den Sprachprozessor-Zubehörteilen zu ziehen. Hierzu gehört der dünne, eigentlich flexible Schlauch zwischen Ohrhaken und dem Mikrofon beim T-Mic als auch das Überträgerkabel.

    Nach 4-5 Monaten sind diese bei mir hart und damit porös und brechen, auch schon bei geringem Widerstand (wie beim Reinlegen in die Trockenbox oder durch das Herunterrutschen vom Ohr durch die Kopfstütze (eine Halterung verhindert dieses zwar, aber dadurch brechen die TMics schneller -- die früheren TMics 1 ohne dieses filigrane Kabel waren deutlich robuster))

    Auch die Skinit Aufkleber halten bei mir nicht lange. Spätestens nach 6 Monaten ist der Kleber nur noch eine merkwürdige Masse. Fühlt sich so an, als würde der Feuchtigkeit ziehen und "aufquellen".

  • Moin,

    ich scheine (durch Schweiss, Körperwärme oder was auch immer) schnell die Weichmacher aus den Sprachprozessor-Zubehörteilen zu ziehen. Hierzu gehört der dünne, eigentlich flexible Schlauch zwischen Ohrhaken und dem Mikrofon beim T-Mic als auch das Überträgerkabel.

    Nach 4-5 Monaten sind diese bei mir hart und damit porös und brechen

    OK, Du scheinst etwas "Besonderes" zu sein. Ich habe gerade bei mir noch mal kontrolliert: Auch nach 1 Jahr 9 Monaten ist mein Übertragerkabel und auch die Leitung zum T-Mic noch flexibel. Der Prozessor mit Übertragerkabel+Übertrager landen bei mir abends auch immer in der Trockenbox. Die Funktion des T-Mic ist auch noch gegeben, die kann ich ja als "Einohr" ja mit dem mitgelieferten Adapter und dem Kopfhörer selber testen.

    Was mich interessieren würde: Gibt es hier noch andere User, die ähnliche Probleme oder vorzeitigen Ausfall durch Verschleiß einzelner Teile haben?

    Gruß, Konrad

  • Nun habt ihr mich aufgeschreckt.....
    ich habe auch T Mic seid Mai 2017 und direkt geschaut.
    Ist alles ok.
    Muggel da bist du nicht Materialschonend gebaut :whistling:
    Gruss und allen eine schöne Weihnacht,
    Flocke

    Wer durch des Argwohn Brille schaut, sieht Raupen selbst im Sauerkraut. (Wilhelm Busch)


    schleichende, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit seid 40 Jahren, beids.
    rechts:AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 04/2017, EA 05/2017
    Links: AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 05/2018, EA 06/2018
    BWZK Koblenz.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ja, das habe ich schon festgestellt, dass ich da wirklich besonders bin - warum auch immer.

    Wenn jedoch die Kabelummantelungen (T-Mic und Überträgerkabel) hart sind, brechen diese sehr schnell.

    Trotz schonendem Umgang passiert dieses und ich habe bisher noch keinen Weg gefunden, dieses zu verhindern.

    Im Bezug zu den Skinit-Aufklebern ist es hier das gleiche: nach ca 6 Monaten ist der Kleber aufgequollen und die Aufkleber lassen sich auf den SPs verschieben, als hätte man Flüssigkleber da drunter. Kurze Zeit später kleben die Aufkleber dann in denn Haaren...

    Es liegt also wirklich an den verwendeten Materialien (in Kombination mit meinem Schweiss und meiner Körpertemperatur). Auch bei den Hörgeräten wurde der Schallschlauch bei mir ungewöhnlich schnell hart.

    Das dickere T-Mic 1 hielt bei mir auch deutlich länger. Jedoch war dieses feuchtigkeitsanfälliger, so dass sich diese nach ca 1-1.5 Jahren mit Knistern verabschiedet haben, trotz täglicher Trockenbox.

    Nach AB ist jedoch mein "Verschleiss" noch im Normbereich... es gibt wohl CI-Träger die alle 1-2 Monate ein neues T-Mic benötigen.

    Grüße,

    Miriam