- Offizieller Beitrag
Hallo,
ich habe -- mal wieder -- ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse.
Ich hatte einen Ausfall des T-Mics und habe (wie bisher immer) von AB mir ein neues zukommen lassen.
Da dieses nicht mehr in der Garantiezeit ist, wurde die Kostenübernahme bei der Krankenkasse, im meinem Falle bei der TK beantragt.
Nun hat diese mit mit einem Schreiben mitgeteilt, dass sie die Kosten nicht übernehmen kann, da das T-Mic dazu dient:
- zu telefonieren
- ein Bluetooth-Headset zu benutzen
- und mp3s zu hören.
Woher die Sachbearbeiterin diese Informationen hat, kann ich mir nur denken... von der AB-Webseite, in denen die Vorzüge des T-Mics aufgeführt werden.
Ohne T-Mic kann ich gar nichts hören (die internen Mikros sind auf der einen Seite kaputt und auf der anderen deaktiviert, da ich darüber ein wesentlich schlechteres Sprachverstehen habe). Ich müsste -- hätte ich den Ersatz nicht -- mich tatsächlich krank schreiben lassen, da ich ohne Hören definitiv nicht arbeiten gehen kann.
Hat das jemand schon einmal gehabt und ist dagegen vor gegangen?
Natürlich werde ich der Ablehnung widersprechen. Für mich ist das T-Mic essentieller Bestandteil des Sprachprozessors und ohne dieses kann ich nicht hören!
Welche Argumente kann ich sonst noch angeben?
Kontakt mit AB werde ich noch aufnehmen. Die sollen das zukünftig als Reparatur bei der TK einreichen.
Wenn die TK sich weiterhin so quer stellt, dann werde ich bei einem erneuten Defekt irgendeines Teils gleich um einen kompletten Sprachprozessoraustausch inklusive aller Komponenten bitten -- was der TK dann ca. das 10-fache kosten wird.
Sorry, aber ich rege mich gerade fürchterlich über dieses Schreiben auf. Erst lehnen die den Telefonsender mit dieser Begründung ab (dient zum Telefonieren), schicken das ans Sozialamt, die der TK mitgeteilt hat, dass es nicht "soziale Teilhabe" ist, sondern Leistungspflicht der GKV (inklusive Bundessozialgerichtsurteile) und dann kommt diese Ablehnung des T-Mics. Für mich unfassbar.
Grüße,
Miriam