Änderung der Versorgungsmedizinverordnung

  • Was mir auch aufgefallen ist, als ich die N7 bekam, hatte davor die N5, da kam es mir nicht so vor, als dass ich mit denen beim Hörtest besser hörte.

    Auf dem Papier stand dann aber doch eine wundersame Hörverbesserung von über 10%.

    Ist halt alles nur noch big buiseness, und wir sind dabei die Kohlelieferanten.

    Sag das bitte nicht so laut....! :)

  • Und ich höre besser auf zu erzählen, wie gut das Hören mit CI ist. Wer weiß, wer alle mitliest........

    Gruß

    Ja, die ganzen positiven Berichte hier, werden uns am Ende noch zum Verhängnis.

    Man muß sich nur mal vorstellen, was es bedeutet, wenn das schlimmste Szenario eintritt.

    Nach verlorenem GDB auf weniger als GDB 50 ist schon mal 5 Jahre später Rente.

    In der Zwischenzeit wird dann noch die Rente mit 71 kommen, dann sind es noch mal 4 Jahre später.

    Zusammen bekommt man als Schwerbehinderter seine Rente dann erst volle 9 Jahre später, unfassbar.

    Im äußersten Notfall, geh ich dann wieder ins Ausland, wenn das kommt, um meinen GDB 100 zu behalten.

    Dort gibts keine deutschen Gutachter und zwingen nach Deutschland zu fleigen, können die einen auch nicht.

    Den Schwebi-Rentenantrag kann man auch bei einer Botschaft stellen.

    Und......... laut Rentengesetz gilt grundsätzlich, für die Schwebirente, der GDB bei Antragstellung, was danach passiert, ist dann egal..........

    Habe mich da extra jetzt mal schlau gemacht.

  • Ok, ich ich auch unbefristet. Wird man denn dann zwischendurch trotzdem nochmal begutachtet? Ich habe meinen Schwebi seit 20 Jahren. Ich bin noch nie zwischendurch begutachtet worden ?.

    Gruß Paula

    Ich wurde auch noch nie zwischendurch begutachtet, die Erhöhung des GDB auf 100 wurde bei mir nach Aktenlage, meinen eingereichten medizinischen Unterlagen und meinem Einspruch gegen die erste Ablehnung entschieden.

    Ich hatte beim Widerspruch auch eine schöne Grafik beigefügt, wie der GDB bestimmt wird, dann gabs damals die 100.

  • Hab auch "unendlich". Die Frage wird auch sein, ob auch alle alten Ausweise geprüft und ggf. geändert werden oder nur die neuen, die dazukommen werden. Also ähnlich wie die alten und neuen Rentenarten.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hab auch "unendlich". Die Frage wird auch sein, ob auch alle alten Ausweise geprüft und ggf. geändert werden oder nur die neuen, die dazukommen werden. Also ähnlich wie die alten und neuen Rentenarten.

    Gruß Norbert

    Also so wie ich das gelesen habe vom VdK und das von Jochen, sieht es so aus, also ob es für alle eine Neubewertung geben wird, wenn die neue Verordnung in kraft treten sollte.

    Daher verstehe ich auch nicht, warum die Schwerbehinderten in Deutschland so ruhig sind ??????

    Das kann dramatische Veränderungen mit sich bringen.

    Wenn alle ruhig sind, sich keiner bewegt, es keine Öffentlichkeit gibt, tritt die Verordnung in kraft und Ende.

  • Ich habe meinem "Schwebi" seit 1976 und wurde 1998 zuletzt physisch und nach Aktenlage begutachtet. Neben dem GdB vom 100 habe ich fast alle Merkmale bekommen. Mein "alter Herr" hatte bereits im Dezember 1975 - noch vor Inkrafttreten des sehr neuen SchwbG zum 01.01.1976 - für mich als damals 15jährigen Bub einen formlosen Antrag direkt beim Amtsarzt des Gesundheitsamtes eingereicht. :) Dieser Amtsarzt wohnte in der Nachbarschaft und kannte mich als kleines Kind schon .... Ein Anruf oder kurzer Besuch bei "Onkel Doc" reichte aus, wenn was benötigt wurde.

    Die Einführung dieses "Schwerbehinderten-Gesetzes" unter Helmut Schmidt war anno dazu mal ein echtes Novum. Ich habe seitdem im ÖPN nie wieder Fahrscheine lösen müssen und hatte die Begleitperson schon frei. Meine letzte Schüler-Monatskarte kostete im Dezember 1975 54,-- DM. Auch jetzt bin ich aus sozialen Gründen noch von der Zuzahlung zur Wertmarke befreit.


  • Die Einführung dieses "Schwerbehinderten-Gesetzes" unter Helmut Schmidt war anno dazu mal ein echtes Novum.

    Erzähle das mal der SPD, vielleicht verstehen sie dann, warum es bei ihnen seit Schröder nur noch abwärts geht.

    Aber die derzeitige Politikergeneration von denen, kapiert eh nichts mehr.

    Letzt nen Film gesehen, wo die bei irgendeiner Galaveranstaltung mit den Schönen und Reichen zusammen auf dem roten Teppich rumspaziert sind und für die Fotografen posiert haben.

    Das sagt doch alles, was bei der Partei inzwischen los ist.

    Deshalb braucht die auch niemand mehr.

  • bestager, warum sollte ich? Die SPD ist doch dabei, sich selbst gründlichst zu zerlegen.... :)

    Und der neoliberale Friedrich Merz ist innehab der Union zu gut vernetzt. Spätestens wenn "Mutti" ganz weg vom Fenster ist, dürft er zusammen mit dem "Wirtschafts-Flügel" einen verstärkten und schnelleren Sozialabbau forcieren. Das dürfte schon frühestens nach der Europawahl passieren, wenn´s ganz dicke kommt. Animiert für die Kandidatur wurde Merz übrigens von Wolfgang Schäuble... Auch vom rechts-konservativen Jens Spahn ist ähnliches zu erwarten - der bleibt hoffentlich nur dritte Wahl. Die links-soziale Annegret Kramp-Karrenbauer wird wohl nur das Schlimmste verhindern können - nicht weniger und nicht mehr.

    Und obacht: Die GRÜNEN sind für mich nur noch die "neue" FDP ..... <X

  • Ich bin ja bei bestager, dieses Thema aktiv anzugehen, würde mir aber wünschen sachlich zu bleiben.

    Da es nicht jedermanns Ding ist Stellungnahmen zu (scheinbar?) nicht öffentlichen Referentenentwürfen zu lesen und zu bewerten, hier mal ein Link zu einem aktuellen Kommentar eines Fachanwalts für Arbeits- und Medizinrecht: https://schwerbehinderung-gdb.de/mit-geplanter-…chlechterungen/

    Dass bislang keine Stellungnahme seitens eines Hörgeschädigtenverbandes vorliegt, könnte darauf beruhen, dass m.W. nur bestimmte Dachverbände in das Verfahren einbezogen werden. Dies sind m.W. in diesem Fall weder DSB noch DCIG sondern die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V.. Diese hat just an diesem Wochenende ihre jährliche Arbeitstagung und Mitgliederversammlung und ich denke mal, dass dort eine Stellungnahme verabschiedet wird.

    Einmal editiert, zuletzt von ChrisH (11. November 2018 um 15:08) aus folgendem Grund: Schwierigkeiten mit den doppelten s und eine etwas eigenwillige Rechtschreibkorrektur :-)

  • Hallo ChrisH,

    danke für den Link zu dem Kommentar des Fachanwalts! Er bestätigt leider auch das, was ich schon so raus gelesen habe... Dabei vergeht mir immer wieder jedoch Lust am Lesen....

    Dann hoffe ich doch mal, dass die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V auch eine entsprechende Stellungsnahme abgeben wird. Das nur bestimmte Verbände zur Stellungnahme und Anhörung eingeladen werden, war mir noch nicht so richtig bewusst. Ich bin da ein Einzelkämpfer und auch Eigenbrötler; wenn´s dann drauf ankommt, mir selbst dann zu helfen...

    Mit Sachlichkeit ist das so eine Sache... wie soll man angesichts der von mir in Posting #131 skizzierten möglichen politischen Entwicklungen die Nerven behalten?

    An für sich bin ich ein optimistischer und lebensbejahender Mensch, der immer versucht, das Beste draus zu machen. Nur eben für die Sozial-Politik der nächsten Jahre und Jahrzehnte sehe ich leider schwarz... Besser wird es nicht werden. Warum sollen wir als "Schwächere" dieser Gesellschaft immer wieder aufs Neue quasi als "Sparschweine" herhalten? Eben weil wir trotz der von mir auch geschätzten Arbeit unserer Verbände dennoch keine richtige Lobby haben.

  • 1. Man ist ja grundsätzlich verpflichtet Änderungen mitzuteilen oder?

    Wenn ich der Meinung bin es ist schlechter geworden es aber dabei belasse wie bislang beschieden auch?

    2. Würdet ihr, auf Grund 2. OP einen Antrag auf Neufeststellung stellen bevor es tatsächlich zu einer Änderung (ab 2019?) kommt?

  • Zu 1.: Belangt werden kann man im Zweifelsfalle nur, wenn man eine Verbesserung nicht mitteilt, schätze ich. Wenn man eine Verschlechterung nicht mitteilt, ist man halt selbst dafür verantwortlich, dass man die dazugehörigen Nachteilsausgleiche nicht erhält.

    Zu 2.: Die Diskussion um die Änderung wird schon länger gepflegt. Es hieß mal, das kommt zum 1.1.18. Das war Anfang 2017 und ich kam aus der Reha mit der Empfehlung, das linke Ohr auch versorgen zu lassen. Die MHH wollte das aber erst vielleicht 2018 angehen. Ich habe die Klinik gewechselt, damit meine OP noch 2017 stattfindet um rechtzeitig einen Verschlimmerungsantrag stellen zu können, bevor der Ärger mit der neuen Verordnung losgeht. Aber das war nur meine Art, mit den schlechten Aussichten umzugehen. Im Endeffekt muss es jeder selbst wissen.

    LG

    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

    beidseitig inzischen Generationswechsel zu Rondo 3

  • Über einen etwas unscheinbaren weiterführenden Link auf der o.g. Website des Fachanwalts habe ich jetzt den Referentenentwurf mit Stand vom 28.08.2018 gefunden. Veröffentlicht hat ihn dort die KomSem GmbH (ein Seminaranbieter für Schwerbehindertenvertretungen). Da dort auch diverse Stellungnahmen verlinkt sind, leite ich jetzt mal nur zur KomSem-Seite weiter:

    https://www.komsem.de/archiv/aenderu…knochentabelle/

  • Danke Chris! So hat man nun den originalen Referenten-Entwurf zum Nachlesen. Werde dieser Tage das Ding mal genauer unter die Lupe nehmen......

  • Da wird dann eine Welle von immer wieder zu wiederholenden Anträgen, Widersprüchen und juristische Eingaben auf uns zukommen.

    Die Einzigen , die davon Nutzen haben, sind die Juristen und Bürokraten.

  • Guten Morgen,

    ich hatte es schon fast wieder vergessen, zufällig drauf gestoßen.

    Der Deutsche Behindertenrat ( DBR ) hat Stellung bezogen.

    Es wird beanstandet, dass das entscheidende Ärzte-Gremium nicht einmal über die Einwände der Verbände informiert wird.

    Es soll alles klammheimlich hinterrücks entschieden werden.

    SPD geführter Behördenladen, Heil halt.......

    Zitat

    In dem Papier heißt es, dass im Zusammenwirken der beabsichtigten Neuregelungen die Grade der Behinderung (GdB) für eine große Zahl behinderter Menschen abgesenkt werden könnten. Viele Betroffenen könnten dann nicht mehr die für sie wichtigen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen und würden damit in ihrer Teilhabe eingeschränkt. Die Änderungsverordnung hätte sozialpolitisch weitreichende Folgewirkungen; nicht nur für Menschen mit Behinderungen,

    https://www.reha-recht.de/infothek/beitr…zin-verordnung/

    Zitat

    5. Unzureichender Bestands-/Vertrauensschutz

    Der DBR fordert, .................... keine Überprüfung bestandskräftiger Bescheide vornimmt und festgestellte GdB herabsetzt und Merkzeichen entzieht – im Interesse der Millionen schwerbehinderten Menschen mit bestandskräftig festgestelltem GdB.


    https://www.reha-recht.de/fileadmin/user…en_VersMedV.pdf

    Da muß man sich positionieren und agieren, fliege spätestens März zurück nach Deutschland.

    Ist inzwischen schon jemandem bekannt, ab wann das gültig sein soll ?

    2 Mal editiert, zuletzt von bestager (13. Januar 2019 um 23:40)