Hallo liebe Co-Blechohren,
Diese Woche erhielt ich das Ablehungsschreiben der DRV Bund. Die von mir beantragte stationäre Reha kann nicht bewilligt werden weil die Fortsetzung der ambulanten fachärztlichen Behandlung vorrangig sei.
Was bisher geschah ;):
16.05.2013 Vollständige Ertaubung
03.09.2013 HNO-Arzt erklärt Behandlung für abgeschlossen, Medikamente sind nicht mehr weiter zunehmen. Entweder das Gehör kommt binnen eines Jahres wieder oder Hörverlust ist permanent.
29.01.2014 CI-OP links
18.08.2014 DRV Bund bewilligt Reha
29.09.2014 Reha stationär 3 Wochen (keine Verlängerung, weil OP Termin für CI rechts direkt im Anschluss geplant, wurde wegen Krankheit dann aber verschoben)
16.12.2014 CI-OP rechts
25.02.2015 DRV Bund lehnt Reha ab
Ich gehe in jedem Fall ins Widerspruchsverfahren, keine Frage . Was ich so verwirrend finde, ist die Begründung der Ablehnung. Vorrangige ambulante Reha hätte ich ja noch verstanden, aber eine was soll denn die ambulante fachärztliche Behandlung sein, die ich "fortsetzen" soll ? Hat irgend jemand eine Ahnung was gemeint ist? Bzw. Erfahrung mit der gleichen Ablehungsbegründung?