Hallo Ihr Lieben,
wie viele von uns hier wissen, ist ein Cochlear Implantat kein Hilfsmittel sondern ein elektronisches medizinisches Gerät, eine Prothese für das Innenohr.
Das besteht im Grunde aus zwei Einheiten, dem Elektrodenstrang nebst Magnetkontakt hinter dem Ohr, dem Innenteil der Prothese und dem äußeren Teil, dem Soundprozessor, das kein Hörgerät an sich darstellt, sondern das "Gehörte" in magnetische Impulse umwandelt und auf den Innenteil der Prothese überträgt.
Wie kann man einer Krankenkasse so etwas erklären, das sich NICHT im Hilfsmittelkatalog befindet - bzw. gibt es dafür auch mittlerweile eine gesetzliche Definition?
Ich kann natürlich sagen, daß der SP kein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB V ist, hätte aber gerne noch etwas handfesteres in der Hand.
Ich brauche hier unter anderem eure Hilfe, da meine KK ein dermaßen infames (!!!! - vor allen Dingen lächerliches) Ablehnungsschreiben ohne Widerspruchsbehelf bezüglich des zu wechselnden SPs geschickt hat, das jeglicher Grundlage entbehrt und definitiv nur ein Zeitschindungstaktikspapier, als auch diffamierendes Schriftstück gegenüber meiner versorgenden Stelle darstellt .
Vielen lieben Dank,
eure lange abwesende Quistris