Liebe Blechohren,
ich brauche mal wieder eure Hilfe für einen meiner
SHG - Teilnehmer. Wisst ihr, ob es Urteile gibt, durch die ein CI bei
einseitiger Taubheit ertritten wurde? Oder ein Gerichtsurteil, dass das
Recht auf beidseitiges Hören bestätigt?
Danke für eure Hilfe!
LG
Marion
Gerichtsurteil für Recht auf beidseitiges Hören?
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Hallo Marion,
ich weiß nicht ob ich richtig liege, aber vielleicht hilft Dir der thread von hasenohr weiter.
Zitat von hasenohrNach 1 Jahr harten Kampf und einer wirklich zermürbenden Zeit habe ich mein CI bei einseitiger Taubheit beim Sozialgericht durchegeboxt.
Vielleicht schreibst Du mal hasenohr an und lässt Dir eine Kopie von dem Gerichtsurteil zusenden.
Viele Grüße
Harry -
Danke, Harry,
werde ich machen. Hattest du mir eine PN dazu geschrieben? Hatte sie als Nachricht in meinem gmx-Postfach, aber hier ist sie nicht aufgetaucht.LG
Marion -
Ist schon traurig, dass man das Recht auf stereo- Hören einklagen musste.
Eigentlich müsste jedem klar sein, dass ein Mensch 2 Ohren hat, nicht nur, damit der Kopf symmetrisch aussieht...
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- Offizieller Beitrag
Hallo
So ich schrieb dir ja gestern eine pn. Ich habe geschaut
Urteil des Landessozialgerichtes Bayern ( L4 KR 6/06).
Urteil Bundessozialgericht 16.09.2004 ( B3 KR 20/04 R, SozR 4-2500 §33 NR.9)das Urteil von Bayern geht direkt azf das beidseitige Hören. Das vom Bundessozialgericht eher auf den Behinderungsausgleich. Falls ihr die gesamten Texte braucht meldet auch.
Bei mir wurde das damals verwendet weil das rechte Ohr zu dieser Zeit noch recht weit weg war von einem CI aber das linke ohr so gut wie ertaubt war. -
- Offizieller Beitrag
Huhu,
ich kann dir auch mein Urteil zur Verdügung stellen, denn im Grunde genommen war die Begründung für das zweite CI darauf angelegt, dass nach Sozialgesetzbuch den bestmöglichen Ausgleich einer Behinderung zu zahlen. Wenn dieses medizinisch ein CI ist, dann muss die Kasse das (zweite) CI zahlen.
Bei einem normalhörenden Gegenohr ist die Argumentation anzuwenden und besitzt seine Gültigkeit, wenn es keine andere Möglichkeit für die Versorgung (Hörgeräte, Cross-Gerät) gibt, welche zu einer Besserung führt.Grüße,
Miriam -
Liebe Franzi, liebe Miriam und natürlich alle anderen!
Das Form hat sich wieder als GOldgrube gezeigt, ihr habt mir alle toll weitergeholfen.
Es wäre super, wenn ihr mir eure Urteile noch schicken könntet, dann kann ich sie Udo weiterleiten und er kann in Ruhe in den Urlaub fliegen.Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag!
LG
Marion -
- Offizieller Beitrag
Huhu,
ich habe meins nur in Papierform.
Darfst dir aber gerne abholen kommenGrüße,
Miriam -
Hallo Miriam,
sag das nicht zu laut, sonst kannst du gar nicht so schnell kucken, wie ich da bin .Wenn du es kopieren könntest, wäre das toll. Dann hole ich es mir wirklich demnächst ab. Ich denke, das wird man noch öfters brauchen. Jetzt ist erst mal gut, Widerspruch geschrieben und Udo kann in den Urlaub fliegen. Hat er gut gemacht und es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn es jetzt nicht klappt.
Eine Frage noch, müssen Audiogramme im Störschall vorliegen?
LG
Marion -
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- Offizieller Beitrag
Hallo Holger,
die Unterlagen, die ich habe, umfassen 2 Ordner. Da werde ich garantiert nichts mit dem Handy abfotographieren und kostenintensiv per MMS versenden. Zumal man dann nichts mehr lesen kann, weil es zu klein ist.
Da Marion nicht so weit weg wohnt und wir uns eh (unregelmässig) treffen, war das eine indirekte Einladung.... Marion hat es schon verstanden
Ansonsten könnte man das ja auch einscannen... und per Mail versenden. Ist mit Sicherheit lesbarer und kostengünstiger als per MMS!Grüße,
Miriam -
Ja das leuchtet natürlich ein...ist auch schöner so,persönlicher...