Unterlagen vom Versorgungsamt

  • Unterlagen vom Versorgungsamt

    Habe nach meinem Widerspruch die Unterlagen vom Versorgungsamt bekommen. Dasist ein Vordruck vom Landratsamt da wird alles aufgeführt was für Erkrankungen ich habe. Beim durchlesen dieses Vordrucks ist mir aufgefallen das da was nicht stimmt. Und zwar habe die bei mir geschrieben:
    Schwerhörigkeit ( Z.n. Einsetzung eines CI) GdB 40
    Wirbelsäulenverformung
    Funktionsstörung durch Fußfehlform
    Degenerative Veränderungen Der Wirbelsäule GdB 20
    Herzleistungsminderung
    Bluthochdruck
    Herzklappenfehler
    Herzrhythmusstörungen GdB 20
    Sehbehunderung GdB 10

    Das sind doch wenn ich richtig gerechnet habe 90 GdB.
    Aber unten insgesamt haben die mir nur 60 GdB berechnet.
    Und das verstehe ich nicht. Im internet beim Schwerhörigenforum habe ich mal die Werte vom Akustiker eingegeben und und da hätte ich rechts Mittelgradige Schwerhörigkeit und links bin ich ja zu 100% Taub. Und dort habe sie noch geschrieben das ich das Merkzeichen RF bekommen würde.
    Gibt es irgendwo eine Amt oder Stelle wo ich mich wegen der Unterlage mich mal schlau machen kann wie ich das bei meiner Begründung zum Widerspruch einsetzen kann.

    Mit freundliuchen Gruß
    Gudrun

  • Hallo Gudrun,

    die einzelnen GdB werden Nicht addiert! Daher handelt es sich nicht um einen Fehler. Was ggf. zu ändern wäre, ist der GdB aufgrund deiner Hörminderung - das kannst du nur anhand deiner Hörkurven nachrechnen.
    Unsinn ist auch: "Zustand nach CI", weil das CI eine Prothese ist, die aber keinen Einfluss auf den GdB hat.

    Gruß
    Maryanne

  • Ja, das ist ganz wichtig, dass man das mit dem CI berücksichtigen muss! Es steht im Gesetz geschrieben, dass man den GdB OHNE Hilfsmittel berechnen muss! Das heißt, du legst den netten Beamten im Versorungsamt ein Audiogramm vor, dass du ohne Hörgerät oder CI oder sonst was beim HNO-Arzt machen lassen hast! Also ein Hörtest OHNE Hilfsmittel! Der fällt ja definitiv viel schlechter als mit aus.

    Ich musste damals auch einen Widerspruch schreiben, weil sie meinen Hörtest MIT CI berücksichtigt haben und bei mir damals als Kind das Merkzeichen "GL" vergessen wurde. Mir hat folgende Erklärung vom Schwerhörigennetz sehr geholfen. Auf jeden Fall lohnt es sich, Widerspruch einzulegen, denn dem wird in der Regel bei richtiger Begründung stattgegeben. Die Behörde hat ja auch keine Lust auf wenig aussichtsreiche Gerichtsprozesse. ;)

    Hier der Link zur Verordnung .

  • So ist das: Ohne Hilfsmittelchen. Und ohne CI ist man taub.....
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
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    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

    • Offizieller Beitrag

    So ist das: Ohne Hilfsmittelchen. Und ohne CI ist man taub.....
    Gruß Norbert

    Das ist eine absolute Falschaussage! Auch nach der CI Implantation kann man noch Hörreste haben, die nach den versorgungsmedizinischen Grundlagen eben keine Taubheit darstellen!
    Genau diese Falschaussage führt ständig dazu, dass Personen, die beidseitig ein CI haben, auch der Meinung sind, dass ihnen das Merkzeichen GL zusteht. Dies ist NICHT so! CI bedeutet nicht zwangsläufig Taubheit!

    Grüße,
    Miriam

  • Wobei, liebe Miriam, die Wahrscheinlichkeit, dass bds. versorgte CI-Träger (ohne EAS) in den entsprechenden Werten durchaus Taubheit aufweisen. Ausnahme gibt es immer, und wie du schon sagst: nicht das CI, sondern die Werte in den einzelnen Frequenzen (wie bekannt) sind relevant.

    Maryanne

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Maryanne,

    inzwischen bin ich mir da nicht mehr sicher, kenne ich inzwischen etliche Fälle, wo derjenige mit CI versorgtem Ohr eben nicht taub im Sinne der VersMed ist.
    Das Problem ist einfach, dass heute nicht mehr nur dann implantiert wird, wenn derjenige taub oder an Taubheit grenzend SH ist, sondern teilweise schon bei hochgradiger Schwerhörigkeit. Weiterhin wird heute nach Möglichkeit gehörerhaltend operiert, so dass auch die Wahrscheinlichkeit um ein Vielfaches gegenüber früher gestiegen ist, dass das Restgehör durch die Implantation erhalten oder nur minimal schlechter geworden ist.

    Da ich jedoch immer und immer wieder mitbekomme, dass CI-Träger wie oben gegenüber dem Versorgungsamt argumentieren und anführen, dass das Merkzeichen GL anerkannt werden muss, weil sie ja beidseitig CI versorgt sind und man ja ohne CI taub ist, möchte ich deinen Kommentar halt nicht unkommentiert stehen lassen.
    Fakt ist: nicht, weil man ein CI hat, ist man taub.... sondern man ist taub, wenn man bei 500, 1000, 2000 und 4000 Hz jeweils einen Hörverlust von mindestens 85 dB ohne Hörhilfen gemessen hat.

    Grüße,
    Miriam

  • Ich weiß was du meinst, muggel. Bei mir ist das CI-Ohr jedoch auch taub seit der OP. Jedenfalls kam beim Hörtest beim HNO-Arzt nicht das kleinste bisschen etwas bei mir an. Auf der Hörgerätseite war es so minimal, dass es nach wie vor bei der Bewertung "an Taubheit grenzend" blieb.
    Jedenfalls schneiden Implantatohre ohne das Gerät immer viel schlechter ab als mit. Ob nun taub oder nicht ganz taub.

  • Sorry, woltle schreiben, fast immer Taub. Mir fiel das leider erst hinterher auf.
    Gruß Norbert

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  • Jean, wenn dein anderes (Nicht-CI-Ohr) als "taubheit grenzend" bezeichnet wird, ist es nicht taub.

    Was Miriam meint: allein die Tatsache, dass man ein / oder zwei CI hat, bedeutet nicht zwangsläufig, dass in den von ihr genannten Frequenzen ein Hörverlust von mindestens 85 dB vorliegt. Und das CI selbst spielt auch keine Rolle bei der Bewertung.

    Maryanne

  • Vorsicht: Wenn ein Arzt schreibt "an Taubheit grenzend" kann das schon (lange) taub sein. Leider benennen die Ärzte anders als das VA. Taub ist man wenn in den Frequenzen 500 Hz, 1.000 Hz, 2.000 Hz und 4.000 Hz ein Hörverlust ab 85 dB vorliegt.
    Mein HNO hat immer hgeschrieben: Extrem hochgradige Sh. Dabei lag ich schon in allen Frequenzen klar über 90dB.

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Das Problem mit der richtigen Formulierung liegt auch an den implantierenden Kliniken.
    Obwohl ich schon länger beidseitig verorgt war und wirklich stocktaub bin, stand in manchen Schreiben der Klinik jedesmal an Taubheit grenzend schwerhörig.
    Das, obwohl ich intervenierte und verlangte daß sie endlich das Wort "Taub" verwenden sollen.
    Aber das Problem dabei ist, daß aus datenrechtlichen Gründen eine Klinik immer mehrere Datenbanken hat, die keinerelei Verbindung zueinander haben.
    So kann es immer wieder passieren, daß doch plötzlich wieder die falsche Bezeichung, kommen aus irgend einer schlummernden Datenbank, auftaucht.
    Für den GDB 100 habe ich mir damals extra ein Schreiben von der Klink geben lassen, wo "beidseitig Taub" drin steht.

    Zudem wurde der Taubheitszustand nach Implantation auch bei jedem Hörtest in der Klinik überprüft.
    Mit voller Lautstärke auf beide Ohren.
    Das soll sogar Vorschrift sein.
    Erst als ich sagte, daß ich das nicht mehr will, weil mir das Vibrieren der Kopfhörer unangenehm ist, erst seitdem machen die das nicht mehr.

  • Links, wo ich mein Ci habe, bin ich auch absolut taub, null Reste. Hab ich schon X-mal gesagt, muss aber links immer Ohrstöpfel rein und Kopfhörer aufsetzen, wenn mein rechtes Ohr geprüft wird.
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
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  • Das sind doch wenn ich richtig gerechnet habe 90 GdB.
    Aber unten insgesamt haben die mir nur 60 GdB berechnet.

    Die erste Krankheit/ Diagnose wird voll gerechnet,
    die zweite zur Hälfte,
    die Dritte zu einem Drittel,
    die vierte zu einem Viertel,
    und das heißt dann zum Beispiel, du hast:
    - für eine Hörbehinderung 40,
    - für Herzkrankheit 30,
    - für Bandscheibe oder so, 30,
    - für neue Niere 60,
    dann hast du zusammen keine 160, sondern:
    - 40 für Hörbehinderung,
    - 15 für's Herz,
    - 10 für Bandscheiben,
    - 15 für die neue Niere,
    und das macht zusammen GdB 90.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

  • 40 + 15 + 10 + 15 = 80, oder ??
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
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  • Lucy, woher ergibt sich den die von dir angeführte GdB-Berechnung (aus welchem Gesetzestext/Verordnung)?

    Soweit mir bekannt ist kommt es bei verschiedenen Beeinträchtigungen bei der Berechnung des GdB darauf an, ob die unterschiedlichen Behinderungen in Unterschiedlichen Bereichen sich beeinträchtigend auswirken oder im gleichen. Z.B. jemand hat diverse Mobilitätseinschränkungen, hier wird die schwerwiegenste Beeinträchtigung mit ihrem GdS voll herangezogen, die weiteren Beeinträchtigungen fallen dann nur noch geringfügig insgewicht. Anders hingegen wenn gemand nicht nur schlecht laufen kann sondern auch noch taub, blind oder psychisch beeinträchtigt ist. Im zweiten Fall werden die zusätzlichen Beeinträchtigungen mit weitaus weniger Abschlägen herangezogen. Das ist irgendwie logisch, da es im Schwerbehinderten recht immer im die Ausgleichung eines Nachteils aufgrund der Behinderungen geht. Jemand mit Problemen in verschiedenen Bereichen ist natürlich stärker benachteiligt, die Schädigungsfolgen sind höher als wenn sich die Beeinträchtigungen in nur einem Bereich manifestieren. Es ist also nicht so einfach/schematisch mit der Berechnung: Es gilt aber immer: in KEINEM Fall Addieren der Werte.

    Hier noch ein nettes Video zur Berechnung:


    Das Video ist vom VdK - das ist ein Sozialverband, der Menschen mit Beeinträchtigungen aller Art (Alter, Armut, Behinderung) hilft. Die setzen auch Widersprüche auf (mit Büros in jeder größeren Stadt). Einfach mal auf deren Website informieren, die Mitgliedschaft ist nicht teuer. Vielleicht gibt es ja auch Info/Hilfe/Beratung bei einem örtlichen Behinderten-Verband, wobei ich ein wenig skeptisch bei den Gehörlosenverbänden bin, die meist von CI-unversorgten Tauben dominiert werden für die ein CI Teufelswerk ist bzw. ein Anschlag auf die Gehörlosenkultur.

    GANZ WICHTIG: Man wird häufig vom Versorgungswerk aufgefortert Audiogramme etc nach CI-OP/mit CI einzureichen. Um Sachbearbeiter nicht zusätzlich zu verwirren NIE Audiogramme schicken, die mit CI erstellt wurden! - Zumal die Anlage 2 zur VersorgungsmedizinVerordnung () eindeutig festlegt, dass die Werte OHNE Hilfsmittel für die Festsetzung des Grades der Behinderung heranzuziehen ist.

    Ich habe meine Sachbearbeiterin unter Hinweis auf den Verordnungstext auf die bereits eingereichten aktuellen Audiogramme verwiesen bzw. ein noch aktuelleres aus der Reha eingereicht, aber die Seite mit den Tests für den Stand mit CI geschwärzt/nicht mitkopiert. Das Ergebnis war bei mir korrekt in Bezug auf den Grad der Behinderung (aber nicht in Bezug auf die Merkzeichen *seufz*: Widerspruchsverfahren läuft)

    Der Vermerk "Zustand nach CI-Versorgung" ist natürlich Quatsch bzw. überflüssig aber nicht notweniger Weise ein Beweise für eine Fehlerhaftigkeit der Berechnung. Es ist immer möglich, dass sich ein Sachbearbeiter sich veranlasst sieht so etwas hinzuzufügen, weil es sein(ihr erster CI-Fall ist und er/sie sich über Wikipedia schlau gemacht haben, oder as Zeichen, dass sie die Anamnese zur Kenntnis genommen haben etc pp.)


    Zur "Kontroverse" um tele-nobbis "ohne CI taub" ;) : Mal abgesehen von EAS und der Möglichkeit Restgehör-erhaltend zu operieren: Jemand der vor der CI- OP taub war ist es auch MIT CI nach wie vor. Es ist eines der großen missverständnisse bei Behörden und Arbeitgeber, dass jemand mit CI (am besten sofort) wieder als normal hörend zu behandeln ist. Ich bin beidseitig taub. Nach CI-Versorgung links und Reha sind weisen meine Audiogramme auf der versorgten Seite in den unterschiedlichen Frequenzbereichen dB von 5-20 aus: dies entspricht einer leichten Schwerhörigkeit und ist bei jemand nahe 40 vermutlich fast alterstypisch. Allerdings bedeutet dies keinesfalls dass ich Geräusche identifizieren, das wichtige herausfiltern und einem Gespräch, am besten mit mehreren Personen, die nicht unbedingt inmeine Richtung sprechen folgen kann. Selbst die Sprach und Zahlenverständnistests (inkl. Störlärmsimulation) können nur begrenz messen, inwieweit eine Hörfähigkeit mit Ci besteht (Laborbedingung sind nie Alltagsbedingungen). Es ist und bleibt eine im Alltag mal mehr mal wenger einschränkende Hörbehinderung. Uns geht es ja bei der Feststellung des Grades der Behinderung nicht darum wettbewerbsartig ein Zahlenmäßig möglichst hohes Ergebnis zu erzielen, sondern darum, Anspruch auf Nachteilsausgleichung für eine real existirende Beeinträchtigung zu erhalten.

    Ertaubt im Alter von 38 Jahren als Folge einer Mumpsinfektion im Mai 2013; davor normal hörend
    CI Medel Opus2 & Rondo/Concerto links seit 29.01.2014, EA 24.02.2014 (BWK Ulm)
    CI Medel Sonnet/Synchrony rechts seit 17.12.2014 (BWK Ulm)

  • Lucy, woher ergibt sich den die von dir angeführte GdB-Berechnung (aus welchem Gesetzestext/Verordnung)?

    Diese Berechnung wurde mir und anderen Patienten in der Reha in Bad Frankenhausen von Frau Wäldchen/ Sozialdienst dort, so erklärt.


    Norbert, hast recht, hab mich verzählt  :pinch: 

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak