Verschlimmerungsantrag

  • Hallo Leute

    Also ich bin seit einige Jahren Rentnerin und habe einen Behindertenausweiß mit 60% . Da sind meine Schwerhörigkeit ,Sehminderung ,Herzleiden , Wirbelsäule usw. drin. Aber meine Taubheit auf dem li Ohr ist nicht mit drin. Schwerhörig bin ich auf dem re Ohr wo ich auch mein HG trage.
    Kann ich jetzt noch ein Verschlimmerungsantrag stellen obwohl schon das Implantat operiert wurde? Würde es sich dann auch lohnen. Nicht das ich dann noch runtergestuft werde.
    LG Gudrun

  • Hallo Gudrun,
    Klar kannst du jetzt nach der CI-OP den Verschlimmerungsantrag stellen! Und zwar nur aufgrund der Hoerbeeintraechtigung. Im Antrag gibst du dann die CI-Klinik unter dem Punkt Ärzte an, die dann vom Amt angeschrieben werden. Alle anderen Ärzte nicht angeben, sonst dauert die Prüfung entsprechend länger. Ich bin sicher, du wirst mehr %te bekommen, keinesfalls weniger!

    Greetz,
    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

  • Hallo

    Habe heute nun nach langer Wartezeit eine Absage vom Versorgungsamt bekommen. Also sie haben meine Taubheit li. "als Schwerhörigkeit Z.n Einsetzung eines Cochlearimplantat" als Funktionsbeeintächtigung . Und meine anderen Krankheiten haben sie auch reingeschrieben obwohl ich nur vom Ohr die Unterlagen mitgeschickt habe.Was ich aus dem Schreiben herauslese haben die den Zustand mit Implantat begutachtet.
    Ich möchte Widerspruch einlegen. Was meint ihr hab ich Erfolg. Werde Morgen in der Klinik anrufen und mich mal erkundigen ob Sie am Versorgungsamt was geschickt haben.
    LG
    Gudrun

  • Ich würde Widerspruch einreichen, denn OHNE Implantat ist das Ohr taub. Dein Ci kann mal kaputt gehen, dir geklaut werden (ist auch schon passiert), nachts bist du sowieso taub ...

    Ich hätte auch das Implantat garnicht erwähnt. Na, nu ist es zu spät, trotzdem nochmal versuchen.

    Bei mir wurde damals auch ein Verschlimmerungsantrag eingereicht, allerdings war ich damals noch nicht implantiert. Und mit meinen anderen Erkrankungen kam ich von 80% dann auf 100%.

    Gib auch alles an, was sich bei dir in letzter Zeit verschlechtert hat, auch deine anderen Erkrankungen.

    Natürlich hängt es vom Gutachter bzw. Sachbearbeiter ab... manch einer an Glück, manch einer hat den Antrag erst nach mehreren Anläufen durch.

    LG
    Kerstin

  • Widerspruch, umgehend.
    Die Hoerbeeintraechtigung wird ohne Prothese, sprich CI, gemessen, also Taubheit.
    Logisch, wenn jemand beinamputiert ist, rechnet das Amt auch nicht die Beinprothesen ein, wenn derjenige damit laufen kann.
    Falls die alten Beeinträchtigungen dem Amt schon vorlagen, zaehlen die mit, auch ohne Arztangaben.

    Greetz,
    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

  • Hallo Gudrun,


    zunächst einmal würde ich Widerspruch ohne Begründung
    einlegen
    „…hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid Nr. …. vom …. ein.
    Eine Begründung folgt. …“


    Gleichzeitig solltest du alle für die Einstufung zugrunde
    gelegten Befundberichte anfordern,

    so dass du sehen kannst, was genau sie wie
    bewertet haben.

    „…Gleichzeitig bitte ich Sie um Zusendung von Kopien der für
    die Einstufung zugrunde gelegten Befundberichte. …“


    Danach kannst du dann begründen.

    Kurz vorweg schon mal: die
    dürfen nicht den Zustand mit CI bewerten, das ist eindeutig in den Versorgungsmedizinischen
    Grundsätzen
    geregelt!


    Grüße

    Wiebke
    mit Sohn (20 Jahre) mit 1 HG und 1 CI

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    auch bei mir wurde bei einem Verschlechterungsantrag die CI-Implantation mit aufgenommen, allerdings wurde dennoch ein GdB von 80 anerkannt.

    Es stellt sich bei der Berechnung hat die Frage, wie gut das andere Ohr hört.
    Personen, die einseitig taub sind und dort ein CI tragen, aber auf der anderen Seite ein normales Hörvermögen aufweisen, bekommen nur einen GdB von 20. Eine Person, einseitig mit CI versorgt, die andere Seite mittelgradig sh bekommt auch keinen GdB von 80.

    Daher die Frage: wie gut hörst du denn mit dem HG-versorgten Ohr?

    Auch sollte man wissen, dass verschiedene Einschränkungen nicht unbedingt zu einem höheren Gesamt-GdB im Vergleich zu den Einzel-GdBs führen.

    Grüße,
    Miriam

  • So isses Miriam. Ohne den genauen HV des HG-Ohres ist es Schattenboxen. Besonders auch der letzte Satz ist wichtig. Kein Addieren der Einzel-GdBs. Selbst das CI-Ohr hat ja evtl. noch Hörreste/Restgehör.

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Richtig, gemessen wird immer ohne CI.
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist

  • Was wir brauchen, um hinsichtlich des GdB wegen der Hörminderung eine Aussage treffen zu können, sind die Werte auf beiden Ohren, gemessen ohne Hilfsmittel bei
    500 / 1000 / 2000 und 4000 Hertz.

    Alles andere ist jetzt Spekulation.

    Maryanne

  • Hallöchen

    An alle schönen Dank für Eure Antworten.
    "Momo: So wie Du es geschrieben hast werde ich es machen."
    Hab gestern nochmal in der Klinik angerufen und hab mal dort gefragt ob die vom Versorgungsamt sich Unterlagen angefordert haben. Die haben nichts angefordert. :evil:
    Ich hab nicht viel Unterlagen gehabt und die ich hatte hab mit geschickt.
    Ach die von der Klinik hat gesagt das ich denen schreiben soll das sie Unterlagen von dort anfordern sollen.
    LG Gudrun

  • Liebe Gudrun,

    bevor du Widerspruch einlegst, solltest du dir bitte überlegen, mit welcher Begründung du das tun willst. Deine hier gemachten Angaben sind vage.
    Wie willst du denn prüfen, ob die Einschätzung des Amtes richtig oder falsch ist?
    Miriam hat ja schon erläutert, was Sache ist.

    Dir zu helfen mit dem GdB für die Hörschädigung war hier unser Angebot.

    Maryanne