Behindertenausweis und Merkzeichen

  • Mit mir war das Versorgungsamt auch immer freundlich und nett......
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    vielfach hängt es jedoch einfach auch vom Sachbearbeiter ab und die in der Behörde geltenden Ausführbestimmungen.
    Bei unserem Kreis wird scheinbar erst einmal alles abgelehnt. Erst in Widerspruch habe ich damals das Merkzeichen GL erhalten, nachdem ich denen gemäß Versorgungsmedizinischen Richtlinien vorgerechnet und mit dem dem Versorgungsamt vorliegenden Audiogramm belegt habe, dass bei mir eine beidseitige Taubheit, d.h. ein Hörverlust von 100%, vorliegt.

    Beim Merkzeichen aG musste ich vor Gericht ziehen. Trotz guter Begründung der Ärzte, entsprechende Atteste usw. haben die das Merkzeichen aG abgelehnt, da ich weder querschnittsgelähmt bin, noch beidseitig Oberschenkelamputiert.
    Dass die Versorgungsmedizinischen Grundsätze aber noch weitere Punkte beinhalten, wann jemand das Merkzeichen aG bekommen kann, wurde ignoriert. Entsprechend habe ich nach gut einem 3/4 Jahr dann das Merkzeichen aG durch das Gericht erhalten.

    Heute bin ich auch teilweise sehr darüber irritiert, wer einen Parkausweis für die Schwerbehindertenparkplätze hat. Teilweise Leute, die weder einen Rollstuhl noch Gehstützen, noch Rollator benutzen, aus dem Auto hüpfen, noch Sprints hinlegen können etc. Sehr merkwürdig alles....

    Nicht selten wird einfach der GdB zu niedrig angesetzt, Fakten nicht berücksichtigt usw. Viele Patienten wissen auch leider nicht, welcher GdB einem zusteht und akzeptieren das Schreiben vom Amt einfach.

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo,
    Ich hatte bis Juni einen alten Gelb,orangen Behindetenausweiss mit 80% und dem hinweiss unbegrenzt gültig ! Nun im Juni hatte ich den neuen Ausweiss beantrag und gesagt das ich den brauche und das ich schlecht höre sie möge bitte es. Was deutlicher und näher zu mir kommen damit ich sie verstehe .Das hatte prima geklappt und hab gesagt das ich Arbeitslos bin ,wie sieht es aus mit Frei Fahrten mit der Bahn aus , da sagte mir nur das ich den bescheid vom Arbeitsamt vorlegen soll ,dann bekomme den neuen Ausweiss und das Beiblatt für den Ausweiss !hab es so gemacht und Bekam den neuen Ausweiss mit dem GL ohne Probleme !Das Beiblatt kostet normal für ein Jahr 72Euro,aber als Arbeitsloser bekommt man ihn kostenlos !

    Gruß Gernot :thumbup:

  • Heute bin ich auch teilweise sehr darüber irritiert, wer einen Parkausweis für die Schwerbehindertenparkplätze hat. Teilweise Leute, die weder einen Rollstuhl noch Gehstützen, noch Rollator benutzen, aus dem Auto hüpfen, noch Sprints hinlegen können etc. Sehr merkwürdig alles....

    Und sehr oft stehen da dicke Autos mit dem Ausweis vorne drin. Hier sollte man auch ein bißchen nach dem Vermögen urteilen und solche Parkausweise verteilen.
    Gruß Norbert

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was hat das Vermögen damit zu tun?

    Die Rollstuhlparkplätze sind
    1. nah am Eingang von irgendwelchen Einrichtungen. Personen, die zwar noch eine Restgehfähigkeit haben, aber halt nur wenige Meter laufen können, benötigen diese einfach aufgrund ihrer Behinderung. Wenn jemand nur 20 m laufen kann, dann ist ein solcher Parkplatz einfach nötig.
    2. sind breiter als normale Parkplätze, so dass man auch einen Lift ausfahren kann oder ein Verladesystem benutzen kann bzw. den Rollstuhl neben das Auto stellen kann, um sich dann umzusetzen. Das geht auf normalen Parkplätzen nicht.

    Das Vermögen... ist diesbezüglich vollkommen irrelevant. Nicht jeder, der einen Mercedes fährt, ist reich!
    Es sollte eher geschaut werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind: "Fortbewegung ausserhalb des Fahrzeugs ist nur mit fremder Hilfe oder unter massiver Anstrengung möglich." oder halt bei Blindheit.

    Grüße,
    Miriam

  • Und sehr oft stehen da dicke Autos mit dem Ausweis vorne drin. Hier sollte man auch ein bißchen nach dem Vermögen urteilen und solche Parkausweise verteilen.
    Gruß Norbert


    Ein Maybach hilft nicht viel wenn man nicht aus dem Auto kommt - eher im Gegenteil weil die teile so schon größere Parkplätze brauchen. Allerdings ist meine Erfahrung dass bei ausgelasteten Parkplätzen im NOrmalfall jemand unberechtigtes drauf steht als jemand der einen Parkausweis hat aber ihn scheinbar nicht bräuchte - und grade in Innenstädten hat man mit den Ausweisen ja mehr möglichkeiten als die Behindertenparkplätze.

    Links ertaubt seit 1994

    Advanced Bionics HiRes 90K mit HiFocus Mid-Scala Elektrode.

    OP 09.04.2014 | EA 12.06.2014

  • Solange ne C-Klasse als "fetter Benz" gilt, brauchen wir nicht mal Maybach und Rolls-Royce zum Vergleich heranziehen. Auch wenn man seinen Beifahrer aus dem Auto hochziehen muss und ihn auf dem Weg zur Haustuer stuetzen muss, ist man der Bonze im fetten Benz. Selbstverstaendlich habe ich das Fahrzeug anschliessend wieder umgeparkt.

  • Mit dem "Vermögen" meinte ich eigentlich, dass man sich auch mal überlegen kann, anderswie zum Ziel zu kommen, z.B. mit dem Taxi. Ich erlebe oft, dass andere Schwerbehinderte kein Parkplatz mit dem kleinen Auto mehr bekommen, weil schon ein dicker Pott da steht. Natürlich darf er dass, klar. Aber hier und da tut es trotz allem auch mal gut, nicht unbedingt auf seine Rechte zu pochen. Rein rechtlich, in einem Land mit Zetteln und Bescheinigungen, Attesten und Nachweisen, ist das schon ok. War ja auch nur so ein Gedanke.
    Gruß Norbert

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Norbert,

    ich merke, du hast wirklich keine Ahnung über Körperbehinderungen.
    Ich selbst fahre einen T5, also einen Bus. Dieser hat einen seitlichen Kassettenlift, über den ich einsteige und mich dann im Auto auf den Fahrersitz umsetze.
    Taxi-Fahren ist ein Problem... mein Rolli lässt sich nicht zusammenklappen oder falten und hat mit dem Restkraftverstärker ein Gewicht von ca. 40 kg. Also nicht etwas, was man mal eben in die Kofferraum hebt. Sperrig ist er dazu auch, so dass es schon ein Kastenwagen sein muss, der mich dann transportiert.
    Taxi rufen kostet auch Zeit.. bis dahin bin ich mit dem eigenen Auto schon längst am Ziel. Zudem kostet es auch wirklich viel.
    Im Gegensatz zu einem nicht-Behinderten kann ich auch nicht mal eben mit dem Zug oder dem Bus fahren... oder mit dem Fahrrad.

    Und ja, ich stelle mich dann mit meinem dicken Bus dann auf den Schwerbehindertenparkplatz, sofern dieser frei ist. Ich darf da auch mit dem Parkausweis stehen.
    Ich habe nur generell ein Problem damit, dass es Leute gibt, die dort stehen, einen Ausweis im Auto liegen haben, aber augenscheinlich fit sind, dass sie ohne Gehhilfe ins Geschäft sprinten können. Nicht selten vermute ich, dass es einfach Omas oder Opas Ausweis ist, der da drin liegt. Wenn jemand mal dort kurzzeitig steht und jemandem hilft, dann bin ich mit Sicherheit die Letzte, die damit ein Problem hat. Wenn ich es könnte, würde ich auch auf einen normalen Parkplatz stehen... nur dann kann ich nicht aussteigen. Auch blöd.

    Grüße,
    Miriam

    PS: Wenn es nach mir ginge, dann würde ich einen Smart fahren. Allerdings fahre ich behinderungsbedingt einen T5, nicht weil ich auf Busse stehe. Ich kann halt nicht den Rolli per Hand verladen, eine Verladehilfe, die den Rolli an der Tür abholt und den in den Kofferraum packt, geht halt nicht, weil der Rolli halt kein Faltrolli ist und zudem für die Verladesysteme zu schwer ist. Es bleibt also nur ein Einstieg über eine Rampe oder über einen Lift. Rampe scheidet aus behinderungsbedingten Gründen aus und schwupps, war ich -- mit dem elektrischen Lenk- und Gas/Bremssystem leider bei einem Bus.

  • Hallo Miriam,
    es tut mit leid, wenn das so rübergekommen ist. Doch, von den Problemen der Körperbehinderungen habe ich schon Ahnung, auch wenn ich selber so nicht betroffen bin. Ich meine mit den großen Autos schon welche, die 150.000 € oder mehr kosten. Das kann ich schon unterscheiden. Keinen praktischen Bus. Ich wundere mich eben auch, mit welchem Elan da manche aussteigen, und das zum Teil noch ohne Parkausweis. Die allermeisten davon sind dann auch schon alt und Rentner, da glaube ich schon, dass da ein bißchen Zeit und Geld (sowieso) für ein Taxi oder so da ist. Falls ein Rollstuhl erforderlich ist, dann ist auf jeden Fall ein eigenes Auto mit entsprechender Ausrüstung erforderlich und Taxi oder auch Busfahren out.
    Gruß Norbert

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  • Ich denke nicht dass man Behinderte diskriminieren sollte nur weil sie Geld haben. Jemanden zwingen auf ein Auto zu verzichten und Taxi zu fahren halte ich für absolut nicht zu rechtfertigen. Selbst mit Geld ist ein Taxi nicht immer 100% tauglich und auch nicht imer so flexibel wie man es gerne hätte.
    Dass grade aus großen Fahrzeugen die auf Behindertenparkplätzen stehen oft nicht behinderte aussteigen ist ein anderes Thema (und ist mir auch schon aufgefallen).

    Links ertaubt seit 1994

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    OP 09.04.2014 | EA 12.06.2014