hallo schnecke,
es ist wohl leider so, dass die kk nur fahrkosten zu einem stationären aufenthalt in einer klinik oder rehaeinrichtung übernehmen muss bzw. kann und darf. hängt irgendwie mit einer der letzten gesundheitsreformen zusammen :? . auf der internetseite meiner krankenkasse ist das im leistungskatalog so beschrieben. was sagt denn dein anwalt dazu? würde mich auch interessieren. bei mir liegt der fall ähnlich. meine reha findet auch ambulant statt und ich fahre jedes mal 60 km einfache strecke. also insgesamt 120 km. bisher habe ich noch nicht versucht die kosten geltend zu machen.
gruss karin