• Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Voraussetzungen des Merkzeichens GL sind: beidseitige Taubheit ODER beidseitige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen.

    Berechnen kann man den Grad der Schwerhörigkeit mit Hilfe des Sprachaudiogramms (Hörverlust für Zahlen, Prozentuales Einsilberverstehen bei 60,80,100 dB). Nach den Richtlinien an die sich das Versorgungsamt zu halten hat (Versorgungsmedizinische Grundsätze - VMG) ist nämlich die Herabsetzung des Sprachgehörs relevant.
    Dort findet man auch die entsprechenden Tabellen.
    Bei unregelmässigem Verlauf der Tongehörkurve kann auch das Tondiagramm betrachtet werden, ebenso bei Fällen, die an der Grenze (nach Sprachaudiogramm) zwischen zwei SH Graden liegen.
    Beim Tonaudiogramm sind dann nur die Werte bei 500, 1000, 2000 und 4000 Hz von Relevanz.
    Mehr nachzulesen in den VMG.
    Gerne gebe ich auch nähere Auskunft, dafür müsste ich aber das Sprach- und Tonaudiogramm haben.

    Grüße,
    Miriam

    PS: es kann durchaus sein, dass man bei Gericht einen Teil der Kosten selbst zahlen muss; dies ist zB dann der Fall, wenn einem die gewünschten Merkzeichen zuerkannt werden, aber nicht rückwirkend ab Antragsstellung. Das hängt dann auch stark von den ärztlichen Stellungnahmen ab. In diesem Fall jedoch verstehe ich nicht, warum ein Teil der Kosten selbst getragen werden soll. Mit welcher Begründung?

  • Hallo

    Ich hab auch ein Verschlimmerungsantrag gestellt.
    Hier hab ich meine Hörtest- Werte vom April 14 das sind aber nicht die neusten Werte vor der Op hab ich noch nicht.
    Links eine hochgradige Hochtonschwerhörigkeit mit einer Hörschwelle beginnend 25dB im Tiefenbereich
    abfallend auf 85dB Hochtonbereich, HSM-Satztest ohne Bicros- Versorgung in Ruhe ein Sprachverständnis von 3% erreicht
    Bei einem SNR von 10 dB betrug das Sprachverständnis 68% und bei einem SNR von 10dB betrug das Sprachverständnis 68% und bei einem SNR von 5dB betrug das Sprachverständnis 27%.
    Mit Bicros Versorgung in Ruhe 94%,bei 10dB SNR 90%, bei 5dB 60% sowie bei 0dB 8%.
    Beim Promontorialtest links ergaben sich bei 163µA Höreindrücke.
    Nun bekommt man bei diesen Werten überhaupt ein GL? Ich werde mir noch die neusten Unterlage vom Hörtest vor der OP anfordern.

    LG Gudrun

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mit den Werten kann kein Sachbearbeiter etwas anfangen.
    Auch ich kann damit nicht im entferntesten Berechnen, welchen GdB du haben könntest.
    Man benötigt wie gesagt den Hörverlust für Zahlen, das Sprachverstehen (Einsilberverstehen) bei 60, 80 und 100 dB -- getrennt rechts und links und OHNE Hörhilfe, sowie das Tonaudiogramm für beide Ohren getrennt mit den Hörschwellen bei 500, 1000, 2000 und 4000 Hz.

    Allerdings -- betrachtet man deinen ersten Satz -- nämlich, dass die Tonhörschwellen von 25 dB abfallen auf 85 dB liegen, behaupte ich, dass du nach Tongehörgangskurve keinen Anspruch auf das Merkzeichen GL hast.Nach Tonaudiogramm muss man in allen der o.g. 4 Frequenzen einen Hörverlust von mindestens 85 dB aufweisen. Dies ist nach dem Satz nicht gegegen.
    Auch scheinen die Angaben für die Sprachverständlichkeit fehlerhaft zu sein. Denn wie kann man in Ruhe beim HSM-Satztest 3% verstehen, aber mit Störlärm dazu (10 dB Differenz zwischen Stör- und Nutzschall) 68%?

    Auch Aussagen wie "hochgradige Hochtonschwerhörigkeit" sollten bei Attesten /Audiogrammen für das Versorgungsamt nicht hineingeschrieben werden, sonst richten sich die Sachbearbeiter nur daran.

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo,

    mit den Werten kann kein Sachbearbeiter etwas anfangen.
    Auch ich kann damit nicht im entferntesten Berechnen, welchen GdB du haben könntest.
    Man benötigt wie gesagt den Hörverlust für Zahlen, das Sprachverstehen (Einsilberverstehen) bei 60, 80 und 100 dB -- getrennt rechts und links und OHNE Hörhilfe, sowie das Tonaudiogramm für beide Ohren getrennt mit den Hörschwellen bei 500, 1000, 2000 und 4000 Hz.

    Allerdings -- betrachtet man deinen ersten Satz -- nämlich, dass die Tonhörschwellen von 25 dB abfallen auf 85 dB liegen, behaupte ich, dass du nach Tongehörgangskurve keinen Anspruch auf das Merkzeichen GL hast.Nach Tonaudiogramm muss man in allen der o.g. 4 Frequenzen einen Hörverlust von mindestens 85 dB aufweisen. Dies ist nach dem Satz nicht gegegen.
    Auch scheinen die Angaben für die Sprachverständlichkeit fehlerhaft zu sein. Denn wie kann man in Ruhe beim HSM-Satztest 3% verstehen, aber mit Störlärm dazu (10 dB Differenz zwischen Stör- und Nutzschall) 68%?

    Auch Aussagen wie "hochgradige Hochtonschwerhörigkeit" sollten bei Attesten /Audiogrammen für das Versorgungsamt nicht hineingeschrieben werden, sonst richten sich die Sachbearbeiter nur daran.

    Grüße,
    Miriam

    Hallo Miriam

    Ich kann das nur schreiben was dort auf dem Bericht steht. Ich will morgen nochmal in der Klinik anrufen sie haben ja vor der Op auch noch einen Hörtest gemacht vielleicht schreiben sie dort was anderes.

    LG Gudrun

  • Die Bedimngungen für GL hat Miriam in einem früheren Beitrag doch schon ausführlich geschildert. Man muss das Rad ja nicht neu erfinden.

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Hallo;

    ich muß 1/3 der Kosten selbst tragen, da es sich hier um einen Vergleich gehandelt hat, ansonsten hätte ich meine Forderungen nicht an diesem Tag nach 2,5 Jahren hin und her durchsetzen können. Dennoch bin ich mit dem Ergebnis zufrieden, Minimalziel erreicht (GdB bleibt 80 % und Mrkmal RF & GL), obwohl es mir vom Gesetz her auch so hätte zustehen müssen. GdB von 100 % habe ich nicht erhalten, da ich zu gut spreche.

    SH seit Geburt,ca.60-70 % Hörverlust beidseitig,CI RE OP am 12.11.2010 Med-El
    am 09.11.2011 CI LI Med-EL