FM-Anlage, aber übernimmt die Kosten?

  • Hallo liebe Fories,


    trage z.Zt. links ein CI (Medel) und rechts noch ein Hörgerät.

    War in der Bosenbergklinik zur Reha für CI-Träger. Dort habe ich u.a. auch eine FM-Anlage testen können und für gut befunden. Nun habe ich mir eine Verordnung ausstellen lassen für einen Lichtwecker, Signalsender und eben eine FM-Anlage .

    Die FM-Anlage wurde abgelehnt mit folgender Begründung:

    „In Deutschland gibt es im System der sozialen Sicherung unterschiedliche Sozialleistungsträger, die jeweils verschiedene Aufgabenbereiche haben. Der Sozialleistungsträger des Kreises xxx in YYY ist für Ihren Antrag zuständig, weil Sie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beantragen. Damit die Bearbeitung zeitnah erfolgen kann habe ich die Unterlagen bereits weitergeleitet.“

    Soweit das Zitat.

    Nach ein paar Tagen bekomme ich vom Sozialamt ein paar Unterlagen zugestellt wo ich nun meine ganze Einkommensverhältnisse offen legen soll, damit ich eventuell in den Genuss komme ein paar Euro Zuschuss zu erhalten.

    Ich will doch keine Sozialhilfe, sondern nur ein FM-Anlage.

    Habe Einspruch bei der Kasse eingereicht, aber der wurde auch abgelehnt.

    Was kann man da noch unternehmen? :?:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    anscheinend hast du eine FM Anlage beantragt, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und nicht aus medizinischen Gründen, wie zB effektiveres Kommunikationstraining, usw.
    Es ist daher korrekt, dass die Krankenkasse den Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet hat, in diesem Fall an das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe!
    Eingliederungshilfe ist jedoch einkommenssteuerabhängig! Daherhast du entsprechend einen solchen Antrag bekommen.
    Da das Sozialamt sich auch zuständig fühlt, hast du so keine Chance mehr. Entweder du ziehst den Anzrag zurück bzw lässt ihn im Sande verlaufen oder du machst dich "nackig".
    Ich kann dir nur ersteres empfehlen und danach eine FM aus medizinischen Gesichtspunkten beantragen... nicht zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben!

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo Pelo,

    zunächst mal danke für Deine Antwort.

    Zwischzeitlich wurde mein Einspruch abgelehnt.

    Begründung:

    ..Mit Schreiben vom 27.06.2013 teilten wir Ihnen mit, dass wir den Antrag auf eine FM-Anlage gemäß §14 Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch-(SGB IX) an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet haben. Bei einer Weiterleitung nach §14 SGB IX handelt es sich um ein schlichtes Verwaltungshandeln, gegen das ein Widerspruch nicht möglich ist.

    Eine Entscheidung über die Kostenübernahme durch die xx-Kasse wird dementsprechend nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich zur weiteren Klärung an den zuständigen Sozialhilfeträger des Kreises.

    Endes des Zitats.

    Hat man da noch eine Chance? :?:

  • Hallo,

    die Kostenübernahme einer FM-Anlage ist kein "Selbstläufer".

    Vor Antragsstellung ist es vorteilhaft den Rat des Integrationsfachdienstes für Hörgeschädigte oder einer anderen kompetenten Stelle einzuholen.
    Ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt im wesentlichen von der Begründung der Notwendigkeit einer FM-Anlage ab.

    Eine beliebter Fehler ist es möglichst viele Argumente aufzuzählen und die berufliche und private Notwendigkeit zu vermischen.
    Für die berufliche Notwendigkeit ist das Integrationsamt oder die Rentenversicherung zuständig und im privaten und medizinischen Bereich die Krankenkasse.
    Der angeschriebene Kostenträger leitet den Bescheid aber oft wegen "Unzuständigkeit" an den nächsten Kostenträger weiter wenn die Notwendigkeit nicht eindeutig ist. Das können Sie zwar auch wenn eine eindeutige Notwendigkeit gegeben ist, aber dann sind die Aussichten bei einer Klage wesentlich besser.
    Im meinen Fall hatte die Rentenversicherung den Antrag (berufliche Notwendigkeit) an die Krankenkasse weitergeleitet.
    Die Kasse teilte mir darauf mit, dass Sie ein wenig Zeit benötigte, sich für mich stark mache und sich dann bei mir melde.
    Nach einem halben Jahr "Bearbeitungszeit" (womöglich Rechtstreitigkeit über die Zuständigkeit hinter den Kulissen zischen Renten- und Krankenversicherung) erhielt ich von der Krankenkasse die erfreulichen Nachricht der vollständigen Kostenübernahme.

    Gruß

    Schera

    Einmal editiert, zuletzt von Schera (5. August 2013 um 21:04)

  • Hallo,

    vor kurzem hat die Krankenkasse die Kosten für meine FM Anlage endlich übernommen (Audio Compfort DM10 und Receiver DH10 ).

    Allerdings war das meine 2. Antragstellung mit neuem Rezept. Das erste hatte ich letztes Jahr versucht und wurde abgelehnt mit der Begründung, weil ich die FM Anlage für meine Berufliche Zukunft brauche und an Rentenversicherung weitergeleitet, der mein Antrag auch abgelehnt hatte.

    Also habe ich mit einem neuen Rezept erneut versucht. Auf dem Rezept ließ ich schreiben, dass ich die FM Anlage für die problemlose Kommunikation beim Störlärm brauche (was auch stimmt und das war auch der Ziel). Nach 3 oder 4 Wochen kam die Zusage. Allerdings schreibt die Krankenkasse auch, dass sie mir in Zukunft keine FM Anlage bewilligen können :D Macht nix. Bin sehr zufrieden mit meine FM Anlage und bin mir sicher, dass ich es sehr lange benutzen kann....

    LG

    Aysel

    CI rechts seit 09.07.2009 (Medel OPUS 2)
    CI links seit 19.07.2010 (Medel OPUS 2)
    Implantiert in Tübingen

    Seit Juni 2019 Rondo 2 beidseitig