Hallo,
ich habe beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag gestellt und bekam einen GdB von 70 anerkannt, ich war aber der Meinung das mir 80 zustehen und evtl. das Merkzeichen Gl. Ich habe Widerspruch eingelegt und heute bekam ich wieder Post vom Versorgungsamt, die haben den Widerspruch abgelehnt.
Ich bin auf dem linken Ohr taub und habe auf meinem rechten Ohr bei
0,5 kHz 95 db
1 kHz 90 db
2 kHz 85 db
4 kHz 75 db
Hörverlust!
Kann mir jemand helfen ob die 70 gerechtfertigt sind oder mir doch 80 zustehen? Müsste dann jetzt vor dem Sozialgericht klagen....
Links habe ich ein Cochlea Implantat von Med El und rechts ein Hörgerät von Otikon, welches aber nichts mehr bringt.
Ich leide zusätzlich noch an Tinnitus und habe eine geringfügige Sprachstörung.
Viele Grüße
Ille Bille