Hallo zusammen,
dieses Jahr habe ich meine FM-Anlage der Firma Phonak von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Ich schildere jetzt mal wie das gelaufen ist.
Ende März habe ich erfahren das HNO Ärzte seit April diesen Jahres FM-Anlagen als Verordnung ausstellen dürfen, dies habe ich mir zunutze gemacht und habe Anfang April diese Verordnung geholt bin damit zu meinem Akustiker gegangen und habe alles weiter erstmal Ihn machen lassen in Sachen Kommunikation mit der Kasse.
Ende Mai kam dann die ernüchternde Absage der Kasse, wie immer werde ich dann von Ehrgeiz gepackt und habe umgehend vor meinem Antritt zur Reha einen Widerspruch geschrieben.
Leider habe ich die Ablehnung nicht mehr hier aber ich als Quote findet ihr hier meinen Widerspruch den ich seinerzeit geschrieben habe der sich an die Argumentation aus dem Ablehnungsbescheid, anderen gesetzlichen Paragrafen und sich auf die UN Behindertenrechtskonventionen bezieht.
ZitatAlles anzeigenhiermit lege ich Wiederspruch ein gegen Ihre Ablehnung auf Kostenübernahme einer FM Anlage.
Der Hintergrund:
Ihre Argumentation hinsichtlich der FM-Anlagen die nur bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres genehmigt werden, ist veraltet und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard.
Bezüglich allgemeiner Gebrauchsgegenstände sind Ihre Argumente ebenfalls veraltet. Denn eine solche FM-Anlage ist weder ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch ist sie gemäß § 34 Abs. 4 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich vielmehr um ein Grundbedürfnis des alltäglichen Lebens
Durch die FM-Anlage der Firma Phonak verbessert sich für mich durch den Signal-Rausch-Abstand die Möglichkeit des Sprachverstehens im Störlärm.
Für mich ist eine FM-Anlage mittlerweile zu einer Notwendigkeit geworden, da ich auch zum besseren Verstehen von Sprache in der Familie, bei Freunden, im Beruf und beim Telefonieren eine solche FM-Anlage benötige. Auch in der sozialen Integration bietet mir diese FM-Anlage erhebliche Gebrauchsvorteile.
Weiterhin heißt es in den Behindertenrechtskonventionen Artikel 1 die auch von Deutschland unterschrieben worden sind: Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft hindern können.Anbei erhalten Sie auch den korrigierten Kostenvoranschlag der Firma
Nach meiner Reha die 4 Wochen dauerte hatte ich folgendes Schreiben im Briefkasten Genehmigung