• Hallo,
    ich weiß das Thema Schwerbehindertenausweis wurde schon diskutiert.
    Aber bei uns ist folgender Fall einer Freundin: das Kind ist mit 1,5 Jahren ertaubt und wurde mit 2 Jahren beidseitig implantiert und es gab den Ausweis mit 100 Prozent. Jetzt zur Verlängerung mit 8 Jahren wurde sie auf 80 Prozent abgestuft weil sie durch die CI richtig gut hören gelernt hat und super spricht.
    Trotz Einspruch und mehreren Anrufen bleibt man dabei mit 80 Prozent.
    Ist das denn korrekt? Auch ihr privater Anwalt sagt da kann man nix machen....

    Jasmin geboren 2003, beidseitig CI Trägerin Cochlear, 1. OP 2005, 2. OP 2007; 2012 Feststellung Usher Syndrom

  • Seltsam,

    Ich habe bis heute immernoch einen 100% GdB+ Nachweis B, sowie RF, H, G, weil ich bis heute noch nicht perfekt hören kann... bei dir ist eigentlich das nicht so.

    Zwischen 80% und 100% ist keine großen Unterschied denke ich.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Maximum gemäß versorgungsmedizinischer Richtlinien ist ein GdB von 80 nur aufgrund der Hörschädigung. Anders sieht es aus, wenn es aufgrund der Hörschädigung zu weiteren (Folge)einschränkungen kommt, wie z.B verminderter Wortschatz oder schlechte / keine Aussprache.

    Wenn euer Kind neben der Hörschädigung keine weiteren Probleme hat, wie z.B. Sprachstörungen usw, so ist der GdB von 80 absolut korrekt.

    Grüße,
    Miriam

  • Ja, das ist korrekt, Anwalt und Versorgungsamt haben recht.

    Und muggels Zitat unterschreib ich einfach.

    Das Kind hat keinen Anspruch auf GdB 100, da es die Anfangsschwierigkeiten aufgeholt hat --> Herabstufung auf GdB 80.

    Es gibt Behinderte, die im Laufe des Lebens nicht nur heraufgestuft, sondern herabgestuft werden und Merkzeichen verlieren.

    Viele Grüße Rike


    beidseitig HiRes90k, Harmony, Advanced Bionics
    1. CI re 03/2007 und 2. CI li 10/2012

    Seit 11/2013 beidseitig neuer Sprachprozessor Naida Q70, Advanced Bionics