Schwerbehindertenausweis

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Michael091963"

    vielleicht stehe ich ja mal wieder auf dem Schlauch - aber was soll das Gefeilsche um 70 oder 80%?


    Es geht nicht um das Gefeilsche um 70 oder 80.. das ist in der Tat irrelevant. Es geht um das Merkzeichen GL und damit die Option, entweder für 60 Euro pro Jahr eine Wertmarke für ÖPNV zu kaufen oder die Hälfte der KFZ-Steuer zu sparen.

    Zitat


    Kündigungsschutz und Zusatzurlaub gibt es ab einem GdB von 50. Der Zusatzurlaub wird auch mit einem höheren GdB nicht mehr. Bei Gleichstellung gibt es den Kündigungsschutz sogar ab mindestens einem GdB von 30.


    Die Anerkennung als Schwerbehinderte ist nicht das, worum es hier genau geht. Wenn es nur darum geht, dann lohnt sich ein Antrag eh sofort.

    Zitat


    Interessant sind doch im Wesentlichen die Merkzeichen RF und GL. Beide setzten Gehörlosigkeit/Taubheit voraus. Bei RF ist schon eine passende Hörhilfe schädlich, wenn man nicht beidseits gehörlos ist. Das CI dürfte eine solche Hörhilfe doch sein, oder?

    Selbst (oder besonders) wenn also das schlechtere Ohr mit einem CI versorgt wird, fehlt es am anderen Ohr an der Taubheit. Für keines der Merkzeichen kommt Pat daher m.E. in Frage.


    Nein, eben nicht!

    Zitat


    .......................................................
    Merkzeichen RF: Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei Hörgeschädigten, die gehörlos/ertaubt sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.


    Pat würde dieses Merkzeichen, ebenso wie das Merkzeichen GL bekommen, wenn sie Taub ist. Das "Oder" steht als Alternative... sprich: man ist so stark hörgeschädigt, dass man mit Hörhilfe nicht genug Verständigung hat. Dieses erfüllt Pat jetzt schon (siehe Einsilberverstehen), d.h. das Merkzeichen RF würde sie in jedem Fall bekommen.

    Zitat


    Merkzeichen GL (gehörlos): Gehörlos sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen ( schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz ) vorliegen.


    Auch hier das Wörtchen "oder". Wenn man taub ist (also Taubheit nach den Richtlinien auf beiden Ohren), dann bekommt man das GL, unabhängig von dem Rest. Wenn man jedoch "nur" an Taubheit grenzend SH ist, dann kommt man das GL nur dann, wenn man zudem schwere Sprachstörungen hat.

    Folglich: wenn Pat ausreichend schlecht hört, um einen GdB von 80 alleine aufgrund der Schwerhörigkeit bekommt, dann ist sie nach den Richtilinien taub. Wenn sie taub ist, dann steht ihr das Merkzeichen GL und RF zu. Basta. Momentan ist sie nach dem Audiogramm rechts eben "nur" an Taubheit grenzend SH... und damit würde sie das Merkzeichen GL nicht bekommen... aber das Merkzeichen RF.

    Arno: sorry, wenn ich das so sagen muss, aber du hast eine schwere Sprachstörung (zumindest im Schriftbild mit den Artikeln, der Satzstellung etc....). Zudem bist du nicht als Erwachsener ertaubt, sondern als Kind... das ist etwas anderes. Bei Kindern wird der GdB anders berechnet. Bei im Erwachsenenalter ertaubten Menschen hat man nur Anspruch auf einen GdB von 80! Hier: Unterschied Kind / Erwachsener!

    Grüße,
    Miriam

  • Zitat von "muggel"

    ... Momentan ist sie nach dem Audiogramm rechts eben "nur" an Taubheit grenzend SH... und damit würde sie das Merkzeichen GL nicht bekommen... aber das Merkzeichen RF.

    eben

    Auch RF setzt m.E. beidseitige Taubheit (liegt nicht vor) oder kein ausreichendes Verstehen auch mit Hilfsmitteln voraus.

    Wenn Pat nun links das CI bekommt und rechts "nur" an Taubheit grenzend sh ist, greift die Bedingung "auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung". Das dürfte mit dem CI aber in der Regel nicht mehr gegeben sein.

    Oder reicht Deines Erachtens für RF die einseitige Ertaubung? Dann würde nach den Richtlinien das andere Ohr keine Rolle mehr spielen und die Frage nach der Hörhilfe wäre völlig überflüssig.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    rechts seit 09/2007 HG von Oticon, epoq xw, seit 11/2016 Phonak Link UP
    links seit 03/2009 Advanced Bionics, Harmony, seit 11/2016 Naida Q90

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, für RF reicht nicht die einseitige Taubheit aus.
    Und ja, in allen Punkten gebe ich dir Recht. Wird das linke Ohr implantiert, dann ist es egal, ob sie den Antrag wegen SBA jetzt oder nach der OP stellt.
    Wenn sie allerdings das rechte Ohr implantieren lässt und die Hörreste nach der OP weg sind, dann ist sie -- ohne Hilfsmittel -- nach den Richtlinien taub.
    Und dann bekommt sie das RF und das GL, egal, wie gut sie mit dem CI hören wird!

    Grüße,
    Miriam

  • Äh ... ja.


    So weit, so klar. Lasst mich noch mal zusammenfassen und korrigiert mich, wenn ich mich irre.

    GL wird es nur in dem Fall geben, dass das Restgehör rechts auf 80 dB runtersackt. Egal ob das durch eine OP der Fall ist oder durch "natürlichen" Verlust.

    Für RF braucht es die Erfüllung von einer der beiden Tatbestandsvoraussetzungen:

    Entweder

    a) taub o d e r
    b) Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfe nicht ausreichen möglich.

    Das ist bereits jetzt gegeben, da Voraussetzung b) erfüllt ist. Trotz HG keine ausreichende Hörverständigung.

    Sollte das rechts Ohr implantiert werden (und das Restgehör entsprechend flöten gehen), dann greift nach der OP Tatbestandsvoraussetzung a) "taub" - nach Voraussetzung b) "ausreichende Verständigung mit Hörhilfe möglich" wird dann gar nicht mehr gefragt, weil a) bereits erfüllt ist.

    Richtig?

    D. h. RF

    - vor der OP:
    ja nach Voraussetzung b) "Ausreichende Hörverständigung auch mit Hörhilfe nicht möglich"

    - nach der OP rechts:
    ja nach Voraussetzung a) taub (nach b wird nicht mehr gefragt, da wegen "oder" nur eins von beiden erfüllt sein muss)


    Aber was ist mit OP links?
    Für den Fall das dort ein Sprachverständnis erreicht werden kann?

    Dann wäre das Resultat in Sachen RF:

    a) "taub" - greift nicht, da rechts nur an SH grenzend.

    b) "ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich" - greift dann auch nicht, da ausreichende Verständigung mit CI ja dann links möglich ist.

    Schlußfolgerung: Keine der beiden Voraussetzungen wird in dem Fall erfüllt, ergo kein RF.

    (Und auch kein GL, weil rechts ja immernoch nur an SH grenzend)

    Hm...

    li: Med-El Concerto+Opus 2 / OP am 10.06.2011
    EA am 10.08.2011
    re: HG Phonak Naida IX

  • Hallo Pat,
    wichtig sind für den SBA und die Merkzeichen die Werte ohne Hilfmittel, also ohne HG und ohne CI.
    Gruß, Rosemarie.

    2005 links CI Freedom
    2006 rechts CI Freedom mit Double Array Implant wegen verknöcherten Cochlear
    seit Freitag dem 13.09.2013 beiderseits den N5 von Cochlear

  • Arno: Du hast Dein GdB 100 sicherlich bereits vor dem 7.Lebensjahr anerkannt bekommen! Es wird in der Tat zwischen Erwachsene und Kinder (vor/nach dem 7.Lebensjahr) bewertet!

    Was Deine Freunde/Bekannte anbelangt, man kann den Hörstatus manchmal falsch einschätzen und man sollte eher die Audiogrammwerte sehen/kennen und vorallem wann wurde diese anerkannt.

    Ist schon so wie Miriam schreibt.

    Hier kann man auch nachlesen z.b. http://www.schwerhoerigenforum.de/viscacha/docs.php?id=21 ..... dort ist noch ein weitere Link welches zu eine PDF-Datei verwiesen wird indem man über "Vorsorgungsmedizinische Grundsätze" nachlesen kann!

    Fakt ist auch, dass HNO-Ärzte die Bezeichnung des Hörstatus anders bezeichnen als wie vom VA vorgegeben wird.

    Gruss Sandra

  • Hallo,

    das ist schon so eine Sache mit dem Schwerbehindertenausweis. Sei einen!!!!!! Jahr warte ich schon auf den Ausweis für meinen Sohn Christoph. Er ist, wie ihr schon fast alle wisst beidseitig CI-implantiert und ist seid dem 4. Lebensjahr offiziel an Taubheit grenzend Schwerhörig. Als wir vor 5 Jahren ein Antrag auf diesen Ausweis stellten bekamen wir nach 3 Monaten einen Brief mit der Anerkennung von gerade mal 25% zu. Ein Widerspruch wurde sofort abgeschmettert. Nach der Impantation vom 2. Ci haben wir ein Neuantrag gestellt. Dieser sei aber angeblich dort nie angekommen und somit haben wir natürlich auch keine Antwort bekommen.
    Na egal. Letztes Jahr im Januar stelle ich persönlich einen Antrag. Gab dort auch gleich alle dazu benötigten Unterlagen und Adressen ab. Bis letztes Jahr im Dezember tat sich nichts . Aber auch garnichts. Dann aber mitte Dezember bekam ich Post vom Versorgungsamt. Ich wurde darauf hingewiesen, dass leider aus dem Unterlagen und Nachfragen bei den HNO-Ärzten und Kliniken und Reha wo mein Sohn behandelt wurde und noch behandelt wird, nicht herauszufinden sei wie stark Hörbehindert er denn sei. (die aktuellste Hörkurve ohne CI von November wird nicht anerkannt!!!?????)Er müsse nun noch zu einen zuständigen Amtsarzt (HNO) der sich den Jungen noch anhören möchte. Das war im Dezember 2010. Wir haben nun fast wieder Ende Februar und es hat sich dort nichts getan trotz mehrmaliger persönlicher Nachfragen. Langsam aber sicher wird es mir zu bunt. Ich frage mich da ernsthaft ob da alles noch mit rechten Dingen zugeht.

  • @Sandra: Viele meiner Freunde und Bekannte haben schon mehrmals (die von Versorgungsamt) vorschriftsmäßigen Schreiben von HNO-Arzt (alles mögliche, Ton-Audiogramme, die Bestätigung von HNO-Arzt usw.) an die Versorsungsamt eingereicht. Immer wieder bekamen wir entweder ungerecht zu niedrige GdB-Werte oder wurden abgelehnt.
    Ein Freund von mir spricht genauso "schlecht" Deutsch wie ich und hört geringfügig besser als ich, trotz allem nach mehrmaligen Versuche (da war er auch noch als Kind, die Eltern hatte alles mögliche vorschriftmäßige Schreiben an die Versorgungsamt eingereicht) und dennoch bekam er nie eine Schwerbehinderten-Ausweis über 80 GdB.

    Lies mal auch die Betroffene von Peggy (Colagirly70), so ähnlich erleben wir (meine Freunde/Bekannte) auch!

    Das ist Realität! In Wirklichkeit wollen jede Versorgungsämter machen, was die wollen und meistens oft die ungerechte Weise! Das ist leider so!

    Also liebe Sandra: "Hier kann man auch nachlesen z.b. http://www.schwerhoerigenforum.de/viscacha/docs.php?id=21 ..... dort ist noch ein weitere Link welches zu eine PDF-Datei verwiesen wird indem man über "Vorsorgungsmedizinische Grundsätze" nachlesen kann!" -> Das ist leider eine schöne Theorie!

    So wie wir und Peggy (colagrily70) erleben, ist leider die Wirklichkeit! Was wir erlebten, war damals noch in 80er Jahre, bis jetzt hat die Verhalten von VErsorungsämter nicht geändert!

    Von Geburt an taubheit-grenzend Schwerhörig.
    07.2010 L: MED-EL Sonata+ / EA 9.2010, Standartelektrode.
    10.2011 R: MED-EL Concerto+ / EA 11.2011, Flexsoftelektrode
    Beidseitig OPUS 2XS

  • Ich möchte nur mal draufhinweisen, daß unter die bestimmten Merkmale wie RF und GL noch weiteres bedeuten.

    Siehe mit dem Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher!

    Meinen Eintrag GL hab ich nur zuzüglich gestellt, da ich öfter mal einen Gebärdensprachdolmetscher brauche und nicht vorab Antrag stellen muss. Das heißt, wenn ich spontan schnell einen Gebärdensprachdolmetscher finde, kann durch die Vorlage meines Schwerbehindertenausweis zeigen, daß ich GL habe und diese kann dann entsprechend abrechnen.

    Manche reißen wegen dem starken Hörverlust um den Vermerk GL in den Ausweis wegen dem Nachteilausgleich, eine kleine schöne Sümmchen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich vom Versorgungsamt ausbezahlt wird, aber deswegen keine Gebärdensprache beherrschen und auch erst garnicht in Anspruch nehmen.

    Dann würde mich mal interessieren, für die Menschengruppe mit schlechter Aussprache bzw. Verständlichkeit und schwachen Wortschatz. Sollten diese dann 110% oder mehr geben? Ich bin auch nicht frei von Grammatikfehlern oder dem Satzaufbau und werde sicherlich "belächelt". Ich bekenne mich dazu zu meiner Hörschädigung mit Sprach- Wortschatzeinschränkungen.

    Bei vielen spätertaubten, besondere Erwachsene ist die Sprachmodulation weiterhin sehr perfekt, überhaupt nicht mit einr Hörbehinderung auffällig und besitzen Riesenwortschatz, daß man hier ja öfter liest, sehr gut in Wort und Schrift schreiben können.

    Ich denke, da sollte um die % überdacht werden. Es herrscht zumal leider sehr viel Ungerechtigkeiten.

    "... das Ohr ist das Tor zur Seele..."
    (Indonesisches Sprichwort)
    ___________________________________
    rechts: N5 06/2010
    links: N5 11/2012

    • Offizieller Beitrag

    Versteh ich jetzt nicht ganz was du möchtest Liane, den ein Erwachsernerspät ertaubter bekommt nicht mehr als 80% und RF und GL. Ein kind das vor dem 7ten lebensjahr ertaubt oder taub auf die Welt kommt bekommt 100%, GL.RF, und B wenn ich mich jetzt nicht täusche. Wobei B und so wird ja wieder gestrichen wenn das kind 18 jahre alt ist..

  • Ab 18 Jahren fällt die Bezeichnung "B" weg, Ausnahme: wenn die Betroffene trotz Erwachsenenalter nicht selbstständig lebt!

    Aber in einigen Versorgungsamt werden sogar "B" an die selbstständig lebenden Erwachsene erhalten. Ich kenne sogar jemanden....

    ...wie gesagt: viele Versorgungsämter machen, was die wollen und nicht, was die von Gesetz her vorschreiben! Manche sind sehr streng, manche verhalten zu locker....

    Von Geburt an taubheit-grenzend Schwerhörig.
    07.2010 L: MED-EL Sonata+ / EA 9.2010, Standartelektrode.
    10.2011 R: MED-EL Concerto+ / EA 11.2011, Flexsoftelektrode
    Beidseitig OPUS 2XS

    • Offizieller Beitrag

    Huhu,

    Zitat von "Pat"


    Sollte das rechts Ohr implantiert werden (und das Restgehör entsprechend flöten gehen), dann greift nach der OP Tatbestandsvoraussetzung a) "taub" - nach Voraussetzung b) "ausreichende Verständigung mit Hörhilfe möglich" wird dann gar nicht mehr gefragt, weil a) bereits erfüllt ist.

    Richtig?

    D. h. RF

    - vor der OP:
    ja nach Voraussetzung b) "Ausreichende Hörverständigung auch mit Hörhilfe nicht möglich"

    - nach der OP rechts:
    ja nach Voraussetzung a) taub (nach b wird nicht mehr gefragt, da wegen "oder" nur eins von beiden erfüllt sein muss)

    Ja, genau.

    Zitat


    Aber was ist mit OP links?
    Für den Fall das dort ein Sprachverständnis erreicht werden kann?

    Dann wäre das Resultat in Sachen RF:

    a) "taub" - greift nicht, da rechts nur an SH grenzend.

    b) "ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich" - greift dann auch nicht, da ausreichende Verständigung mit CI ja dann links möglich ist.

    Da ist es die Nachfrage, ob das CI als Prothese also Körperersatzstück angesehen wird oder als Hörhilfe wie das Hörgerät. Das weiss ich jetzt nicht.

    Grüße,
    Miriam

  • Zitat von "Franzi"

    Versteh ich jetzt nicht ganz was du möchtest Liane, den ein Erwachsernerspät ertaubter bekommt nicht mehr als 80% und RF und GL....


    Es geht nur darum, wenn man die Rest- db Werte in der Berechnungstabelle schaut und einträgt, könnten dann alle 100% SB bekommen und ohne Berücksichtigung auf Aussprache bzw. Wortschatz. Darunter leiden leider viele Gehörlosen, die von Geburt an taub nennen! Ich kenne einige Gehörlose, die besserer im Hören wahrnehmen, wenn auch kein Sprachverstehen vorhanden ist, die unter GL- Schulen aufgewachsen sind und Gebärde beherrschen und noch Dolmi benötigen, haben nicht mal den Zuspruch auf GL im SB!

    Zitat von "Franzi"

    Ein kind das vor dem 7ten lebensjahr ertaubt oder taub auf die Welt kommt bekommt 100%, GL.RF, und B wenn ich mich jetzt nicht täusche. Wobei B und so wird ja wieder gestrichen wenn das kind 18 jahre alt ist..

    So sollte es sein, aber die Realität ist manchmal anders.

    LG, Liane

    "... das Ohr ist das Tor zur Seele..."
    (Indonesisches Sprichwort)
    ___________________________________
    rechts: N5 06/2010
    links: N5 11/2012

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Liane,

    es gibt zweierlei dabei zu bedenken:

    - Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer gleich. Viele Antragsteller bekommen nicht das, was ihnen rechtlich zusteht. Da sie sich nicht auskennen, legen sie keinen Wiederspruch ein.. und bekommen daher weniger, als ihnen zusteht.

    - Hörbehinderung ist eine Sache. Bei einigen kommt vielleicht noch eine Sprachbehinderung dazu (sie können nicht gut / nicht verständlich sprechen). Je nach Ausprägung dieser Sprachstörung muss der GdB berechnet werden.. und wenn du jemanden hast, der "noch recht gut hört", aber "so gut wie nicht sprechen kann" und nur nach dem Hörvermögen beurteilt wird, bekommt einen niedrigen GdB, weil halt die Sprachstörung nicht angegeben wurde. Wenn, dann muss man alle Behinderungen angeben... also bei denjenigen, die schlecht hören und schlecht sprechen auch die Sprachbehinderung!

    Zu den Tabellen... das ist der prozentuale Hörverlust! Nicht der GdB. Eine erwachsene Person bekommt maximal einen GdB von 80, auch wenn dieser nichts mehr hört... während ein Kind z.B. einen GdB von 100 bekommt. Ebenso bekommt jemand mit einer Hörstörung und einer Sprachstörung einen höheren GdB als jemand mit einer "gleichen" / "ähnlichen" Hörstörung, ohne Sprachstörung. Daher verstehe ich deine Kritik jetzt nicht...

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo Muggel,

    ich wollte nur aufzeigen, wie unterschiedlich berücksichtigt wird. Tut mir leid, wenn du es nicht verstehen kannst.

    Natürlich stimmt es, wie du schreibst, Recht haben und bekommen ist nicht das Gleiche weil die Handhabung bzw. die Bewertung nicht klar ausgelegt wird.

    LG, Liane

    "... das Ohr ist das Tor zur Seele..."
    (Indonesisches Sprichwort)
    ___________________________________
    rechts: N5 06/2010
    links: N5 11/2012

  • Hi allerseits,

    ich denke, Liane meinte auch zu beachten, wie unterschiedlich die Länder in unserem förderalistischen Staat den Nachteilsausgleich handhaben - in NRW bekommt ein vor dem 18. LJ Ertaubter monatlich unter 100, ich meine so um die 70?- aus der Landeskasse, in Sachsen sind es schon knapp über 100 und in Brandenburg über 200! -Kann sein, dass dort die Ämter "spitzfindiger" sind? -Würde auch ColaGirl`s -in meinen Augen unsäglichen- Kampf mit den Ämtern erhellen. - Wieso ist das nicht einheitlich in D???
    Btw: Ich bekomme kein Geld vom Land, hatte schon mit HG 75% GdB, RF, und mit einem CI 80% GdB. -Mit 2 CI wird`s nicht mehr, tauber als taub geht eben nicht, wenn man ganz starken Tinnitus hätte, könnte man noch auf 5% mehr versuchen. Wegen ander Erkrankungen habe ich persönlich insgesamt 90% GdB und GL.

    Greetz,
    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

  • Hallo,

    die Vergabe der GdB bei Hörgeschädigte welche nach dem Audiogrammwerte nachweislich gegeben ist, sollte bundesweit die gleiche Regelung geben.
    Es ist bekannt, dass die Sachbearbeiter des VA falsch berechnen und wenn man sich damit auskennt und sicher ist, dass seine eigene Berechnung stimmt sollte dem VA im Widerspruch klar belegen ggf. Rechenweg aufzeigen.
    Vor und nach dem 7.Lebensjahr ist auch geregelt.

    Mir ist auch bekannt, dass Hörgeschädigte gibt die angebl. besser hören/verstehen höhere Werte haben als wie die nach meinem Eindruck schlechter verstehen tun. Sprachstörung kann man nicht sooo einfach bewerten wie Hörstörung die "einfach" nach dem Audiogrammwert nachgewiesen werden kann.

    Es kam auch schon vor, dass Hörgeschädigte einen Antrag auf Höheren GdB-Wert stellte. Als bzgl. Antrag zulang dauerte, dann betroffene selbst beim VA anriefen und plötzlich hiess, "ja was wollen Sie überhaupt Sie verstehen mich doch gut" oder einen Gehbehinderte die einen "G" und "B" haben wollte bzw. als es um die Streichung der Merkzeichen ging vom Versorgungsamt persönlich gefragt wurde "Wie gehts Ihnen" ..... betroffene sagt gut oder erscheinen OHNE Begleitung beim VA/Sozialgericht auf.

    Die Vergabe der GdB ist Bundessache. Dass Sachbearbeitern wie bei jeweiligen KK unterschiedlich handhaben ist bekannt. Wie gesagt wenn lt. Audiogrammwert nachweislich bestimmten GdB-Wert zusteht sollte dies begründen und belegen.

    Martina: Was Du meinst geht um Gehörlosen-Geld. Das ist Ländersache daher die unterschiedliche Beträge in div. BL bis gar nix. In meisten BL z.B. hier in Hessen gibt es gar kein GL-Geld!

    Falls hinter dem Link aktuell sein sollte, kann man ersehen, dass nur in 4 BL das GL-Geld gibt! Zuvor gab - meines Wissens - noch 1 oder 2 BL, die aber gestrichen wurden.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geh%C3%B6rlosengeld

    Gruss Sandra

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    erst einmal: die versorgungsmedizinischen Grundsaetze gelten bundesweit. Aber es kommt immer noch auf den Sachbearbeiter an, was bei einem Antrag herauskommt, auch wenn dieses eigentlich nicht sein darf. Viele mir bekannte Personen haben erst im Wiederspruch den GdB bzw die Merkzeichen bekommen, die ihnen zustanden. Das Problem ist, dass viele nicht wissen, was ihnen zusteht und akzeptieren den Bescheid des Amtes einfach. Die Folge ist, dass viele einfach einen "falschen" Ausweis haben.
    Weiterhin gibt es auch diejenigen, die meinen, dass Vergleiche mit anderen Personen helfen den GdB abzuschaetzen. Frueher hat man eher z.B. Das Merkzeichen RF bekommen als heute. Ebenso das Merkzeichen G als es das Merkzeichen GL noch nicht gab. Es gilt Bestandschutz (sofern sich die Einschraenkungen nicht veraendert haben), so dass es zu teilweise grossen Unterschiede geben kann.

    Blinden - und Gehoerlosengeld sind hingegen Laendersache, genau wie Bildung (Schulgesetze). Hier Vergleiche zu ziehen ist weder zielfuehrend noch gewinnbringend.

    Gruesse,
    Miriam

  • Zitat Miriam :
    "Blinden - und Gehoerlosengeld sind hingegen Laendersache, genau wie Bildung (Schulgesetze). Hier Vergleiche zu ziehen ist weder zielfuehrend noch gewinnbringend."

    Sicher hast du da Recht, aber es könnte eben eine Erklärung sein, warum sich die Brandenburger Ämter so anstellen bei Peggy`s Sohn.

    Greetz,
    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023