- Offizieller Beitrag
Zitat von "Michael091963"vielleicht stehe ich ja mal wieder auf dem Schlauch - aber was soll das Gefeilsche um 70 oder 80%?
Es geht nicht um das Gefeilsche um 70 oder 80.. das ist in der Tat irrelevant. Es geht um das Merkzeichen GL und damit die Option, entweder für 60 Euro pro Jahr eine Wertmarke für ÖPNV zu kaufen oder die Hälfte der KFZ-Steuer zu sparen.
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Kündigungsschutz und Zusatzurlaub gibt es ab einem GdB von 50. Der Zusatzurlaub wird auch mit einem höheren GdB nicht mehr. Bei Gleichstellung gibt es den Kündigungsschutz sogar ab mindestens einem GdB von 30.
Die Anerkennung als Schwerbehinderte ist nicht das, worum es hier genau geht. Wenn es nur darum geht, dann lohnt sich ein Antrag eh sofort.
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Interessant sind doch im Wesentlichen die Merkzeichen RF und GL. Beide setzten Gehörlosigkeit/Taubheit voraus. Bei RF ist schon eine passende Hörhilfe schädlich, wenn man nicht beidseits gehörlos ist. Das CI dürfte eine solche Hörhilfe doch sein, oder?Selbst (oder besonders) wenn also das schlechtere Ohr mit einem CI versorgt wird, fehlt es am anderen Ohr an der Taubheit. Für keines der Merkzeichen kommt Pat daher m.E. in Frage.
Nein, eben nicht!
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Merkzeichen RF: Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei Hörgeschädigten, die gehörlos/ertaubt sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
Pat würde dieses Merkzeichen, ebenso wie das Merkzeichen GL bekommen, wenn sie Taub ist. Das "Oder" steht als Alternative... sprich: man ist so stark hörgeschädigt, dass man mit Hörhilfe nicht genug Verständigung hat. Dieses erfüllt Pat jetzt schon (siehe Einsilberverstehen), d.h. das Merkzeichen RF würde sie in jedem Fall bekommen.
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Merkzeichen GL (gehörlos): Gehörlos sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt. Gehörlos sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen ( schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz ) vorliegen.
Auch hier das Wörtchen "oder". Wenn man taub ist (also Taubheit nach den Richtlinien auf beiden Ohren), dann bekommt man das GL, unabhängig von dem Rest. Wenn man jedoch "nur" an Taubheit grenzend SH ist, dann kommt man das GL nur dann, wenn man zudem schwere Sprachstörungen hat.
Folglich: wenn Pat ausreichend schlecht hört, um einen GdB von 80 alleine aufgrund der Schwerhörigkeit bekommt, dann ist sie nach den Richtilinien taub. Wenn sie taub ist, dann steht ihr das Merkzeichen GL und RF zu. Basta. Momentan ist sie nach dem Audiogramm rechts eben "nur" an Taubheit grenzend SH... und damit würde sie das Merkzeichen GL nicht bekommen... aber das Merkzeichen RF.
Arno: sorry, wenn ich das so sagen muss, aber du hast eine schwere Sprachstörung (zumindest im Schriftbild mit den Artikeln, der Satzstellung etc....). Zudem bist du nicht als Erwachsener ertaubt, sondern als Kind... das ist etwas anderes. Bei Kindern wird der GdB anders berechnet. Bei im Erwachsenenalter ertaubten Menschen hat man nur Anspruch auf einen GdB von 80! Hier: Unterschied Kind / Erwachsener!
Grüße,
Miriam